Urteilsdienst für den Betriebsrat 06.01.2025

Nr. 02 | Januar II 2025

Schwerpunktthema: Virtuelle Betriebsratsssitzungen | Was Sie beachten müssen, wenn Sie virtuell oder hybrid tagen wollen

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Hier haben Sie kein Mitbestimmungsrecht: Vergütung von Betriebsräten
Beim Geld hört die Freundschaft auf. Das gilt erst recht, wenn es um die eigene Vergütung geht. Als freigestellter Arbeitnehmervertreter erhalten Sie zunächst Ihr vorheriges Gehalt weiter. Allerdings partizipieren Sie an der sogenannten betriebsüblichen Entwicklung. Darüber, wo die liegt bzw. wie hoch Ihr Gehalt tatsächlich ausfällt, gibt es immer wieder Differenzen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) stellt jetzt im Hinblick auf Ihr Engagement klar, dass Ihr Arbeitgeber nicht das Einverständnis des Gremiums benötigt, wenn er die Vergütung eines freigestellten Betriebsrats erhöhen möchte (26.11.2024, Az. 1 ABR 12/23).
Headset-Pflicht ist mitbestimmungspflichtig
Möchte ein Arbeitgeber ein Headset-System zur internen Kommunikation untereinander einführen und die Beschäftigten verpflichten, dieses zu nutzen, ist der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Begriff in § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG „technische Einrichtung, die zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist“ weit auszulegen ist (BAG, 16.7.2024, Az. 1 ABR 16/23).
Mehrere Beschäftigungsverbote einer schwangeren Mitarbeiterin: Urlaub verfällt nicht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt, dass Urlaub, den eine Arbeitnehmerin während nahtloser Beschäftigungsverbote ansammelt, nicht verfällt. Das gelte auch in dem Fall, dass mehrere Beschäftigungsverbote über einen längeren Zeitraum aufeinanderfolgen (BAG, 20.8.2024, Az. 9 AZR 226/23).
Was Sie beachten müssen, wenn Sie virtuell oder hybrid tagen wollen
Während der Corona-Pandemie musste eine Lösung her, wie Sie als Betriebsrat Ihre Aufgaben als Arbeitnehmervertreter trotz der Pflicht, einen gewissen Abstand zu wahren, sinnvoll wahrnehmen konnten. Deshalb wurden mit § 129 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenz zeitlich befristet bis zum 30.6.2021 erlaubt. Damit Sie auch danach noch digital oder hybrid arbeiten können, wurden neue Regelungen geschaffen, die seit Sommer 2021 gelten. Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenz sind nach wie vor möglich; allerdings unter engeren Voraussetzungen.
So „holen“ Sie ein paar freie Tage mehr „raus“
Es ist Ihr Recht als Betriebsrat, sich umfassend zu bilden. In der Praxis ist es wichtig, dass Sie den Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) von dem Anspruch auf persönlichen Bildungsurlaub in § 37 Abs. 7 BetrVG unterscheiden.
Was können wir tun, wenn unser Arbeitgeber unsere Mitbestimmungsrechte ignoriert?
Frage: Unser Arbeitgeber neigt dazu, unsere Mitbestimmung nicht immer zu 100 % einzuhalten. Er stellt immer wieder Bewerber ein, ohne uns korrekt zu beteiligen. Nachdem er uns bereits zuvor bei Einstellungen erst im Nachhinein unterrichtet hat, hat er kürzlich erneut ohne Rücksprache mit uns als Betriebsrat offene Stellen zugesagt. Uns hat er lediglich die Bewerbungsunterlagen vorgelegt. Uns ist bewusst, dass er Bewerbern immer wieder Zusagen macht, bevor er mit uns gesprochen hat. Welche Möglichkeiten haben wir, unsere Mitbestimmungsrechte durchzusetzen?
Was muss unsere schwangere Kollegin beachten?
Frage: Eine unserer Kolleginnen ist bereits seit mehr als einem Jahr in Elternzeit. Diese sollte noch knapp ein weiteres Jahr andauern. Nun hat sie uns allerdings mitgeteilt, dass sie erneut schwanger ist. Sie wird ihr Kind voraussichtlich noch vor Ende der geplanten Elternzeit bekommen. Sie möchte die laufende Elternzeit deshalb vorzeitig zum Beginn der neuen Mutterschutzfrist beenden. Nun hat sie uns um Rat gefragt, wie sie das am besten hinbekommt.
Bewerber muss nicht eingeladen werden
Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze überschritten haben, nicht zum Vorstellungsgespräch einladen. Eine entsprechende Pflicht besteht allerdings in der Regel nur für öffentliche Arbeitgeber. Und zwar auch nicht, wenn die Arbeitnehmer zudem einen Schwerbehinderten-Status innehaben. Ein abgelehnter Bewerber hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (6.8.2024, Az. 6 SLa 257/24).
Hier haben Sie ein Mitbestimmungsrecht: Versetzung
Sind in Ihrem Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, müssen Sie als Betriebsrat einer Versetzung nach § 99 BetrVG zustimmen. Sie dürfen Ihre Zustimmung allerdings nur in den unter § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Gründen verweigern. Auch wenn Ihr Arbeitgeber im Auswahlprozess einen Personalfragebogen verwendet, hat er zunächst Ihre Zustimmung einzuholen (§ 94 BetrVG). Fehlt Ihrem Arbeitgeber allerdings letztlich die Zustimmung zum Personalfragebogen, muss die Versetzung deshalb nicht notwendigerweise scheitern (Bundesarbeitsgericht, 24.9.2024, Az. 1 ABR 31/23).

Arbeitshilfen

  • Muster-Betriebsvereinbarung: Nachwuchsförderung mithilfe von Trainee-Programmen
  • Übersicht: Unterschied Schulungen nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG