Aus Ihrer Arbeit als Vertrauensperson wissen Sie: Es gibt zahlreiche Vorschriften zum Schutz Ihrer Kollegen mit Behinderung. Ob aus diesen gesetzlich festgelegten Ansprüchen auch tatsächlich Rechte für die Beschäftigten werden, hängt maßgeblich von Ihrer Durchsetzungskraft ab. Diese nutzen Sie vor allem dann optimal, wenn Sie mit Ihren eigenen Rechten als Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter gut genug vertraut sind.
Ihre wichtigsten Pflichten, Aufgaben und Rechte stehen im SGB IX. Deshalb sollten Sie sich als Erstes mit diesem Gesetz vertraut machen, insbesondere mit den §§ 177 bis 180 SGB IX. Diese Vorschriften stellen die Grundlage Ihrer Arbeit dar.
Die Suche nach Fachkräften spielt in vielen Unternehmen derzeit eine besonders wichtige Rolle. Möchte Ihr Arbeitgeber Sie dabei am liebsten außen vor lassen? Nun, das darf er nicht! Im Gegenteil: […]
Monatsgespräche, Wirtschaftsausschuss-Zusammenkünfte oder Sitzungen des Betriebs- oder Personalrats: Bei diesen Treffen werden Weichen für Ihr Unternehmen gestellt. Hier sollten und dürfen Sie dabei sein. Sorgen Sie dafür, dass Sie nicht außen vor bleiben.
Sie können sich nur dann optimal auf Ihre Arbeit konzentrieren, wenn Sie sich keine Sorgen um Repressalien vonseiten der Unternehmensleitung machen müssen. Immerhin: Eine Entlassung brauchen Sie kaum zu befürchten. Als Vertrauensperson genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz.
Viele Vertrauenspersonen opfern auch große Teile ihrer Freizeit fürs Amt. Doch das ist nicht Sinn der Sache. Sie haben je nach Arbeitsaufwand sogar ein Recht auf teilweise oder vollständige Freistellung von Ihrer bisherigen Tätigkeit. Sieht Ihr Arbeitgeber das nicht ein, zeigen Sie ihm am besten diesen Beitrag.
Denken Sie daran, auch auf sich selbst aufzupassen. Weil das Amt einer SBV sehr stressig werden kann, ist der Anspruch auf eine eigene Bürokraft in erforderlichem Umfang ausdrücklich gesetzlich festgelegt. Zögern Sie nicht, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, bevor Ihnen die Arbeit über den Kopf wächst.
Sie können Ihr Amt nur dann korrekt und verantwortungsvoll ausüben, wenn Sie Ihre Rechte kennen und anwenden können. Haben Sie hier Lücken, sollten Sie diese im Rahmen einer Fortbildung füllen. Möglicherweise ist Ihr Arbeitgeber nicht begeistert, wenn Sie als Schwerbehindertenvertretung im Hinblick auf Ihre Befugnisse bestens ausgebildet werden. Doch auch darauf haben Sie einen Anspruch.

