Aus Ihrer Arbeit als Vertrauensperson wissen Sie: Es gibt zahlreiche Vorschriften zum Schutz Ihrer Kollegen mit Behinderung. Ob aus diesen gesetzlich festgelegten Ansprüchen auch tatsächlich Rechte für die Beschäftigten werden, hängt maßgeblich von Ihrer Durchsetzungskraft ab. Diese nutzen Sie vor allem dann optimal, wenn Sie mit Ihren eigenen Rechten als Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter gut genug vertraut sind.
