Der Arbeitgeber kann niemanden wegen einer Schwerbehinderung benachteiligen, wenn er
nicht weiß, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Darauf kann sich der Arbeitgeber auch bei
internen Stellenausschreibungen berufen, sofern eine dezentrale Struktur im Unternehmen
vorliegt (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 25.4.2024, Az. 8 AZR 143/23).
Ein Fall, über den das Arbeitsgericht Bonn zu entscheiden hatte (Urt. v. 24.4.2024, Az. 5 Ca
1149/23), zeigt Ihnen, wie weit Rechtsstreitigkeiten ausufern können und welche Grenzen
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu beachten haben. Denn letztendlich ist das Ganze
zugunsten des Arbeitgebers ausgegangen.
Konflikte am Arbeitsplatz entstehen aus einer Vielzahl von Gründen, die sowohl auf individuellen
als auch auf organisatorischen Faktoren beruhen.

