S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 16.09.2024

Nr. 09 | September 2024

Top-Thema:
So beugen Sie vor, damit Konflikte nicht ausufern

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Keine Benachteiligung, wenn keine Kenntnis von Schwerbehinderung vorhanden ist
Der Arbeitgeber kann niemanden wegen einer Schwerbehinderung benachteiligen, wenn er nicht weiß, dass eine Schwerbehinderung vorliegt. Darauf kann sich der Arbeitgeber auch bei internen Stellenausschreibungen berufen, sofern eine dezentrale Struktur im Unternehmen vorliegt (Bundesarbeitsgericht, Urt. v. 25.4.2024, Az. 8 AZR 143/23).
Weitere Folgen einer unwirksamen Kündigung: Fahrtkosten gibt es nicht
Ein Fall, über den das Arbeitsgericht Bonn zu entscheiden hatte (Urt. v. 24.4.2024, Az. 5 Ca 1149/23), zeigt Ihnen, wie weit Rechtsstreitigkeiten ausufern können und welche Grenzen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu beachten haben. Denn letztendlich ist das Ganze zugunsten des Arbeitgebers ausgegangen.
So beugen Sie vor, damit Konflikte nicht ausufern
Konflikte am Arbeitsplatz entstehen aus einer Vielzahl von Gründen, die sowohl auf individuellen als auch auf organisatorischen Faktoren beruhen.

Arbeitshilfen

  • Konfliktkonstellationen
  • Checkliste_Kommunikation_Chef
  • Checkliste Verständnis beim Arbeitgeber