S|B|V Die SchwerBehindertenVertretung 01.08.2024

Nr. 08 | August 2024

Top-Thema:
Heilungsbewährung: Ein Meilenstein im Sozialrecht

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Heilungsbewährung: Ein Meilenstein im Sozialrecht
„Heilungsbewährung“ ist ein Begriff, der im Schwerbehindertenrecht von erheblicher Bedeutung ist. Er betrifft Menschen, deren Schwerbehinderung durch eine dauerhafte Verbesserung ihres Gesundheitszustandes möglicherweise entfällt. Sie sollten deshalb als Schwerbehindertenvertretung die Grundlagen, den Ablauf und die Auswirkungen der Heilungsbewährung im deutschen Sozialrecht kennen.
So groß muss Ihr Büro sein
Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie groß eigentlich Ihr Büro oder das des Betriebsrats sein muss? Eine Antwort kommt vom Landesarbeitsgericht Köln (Beschl. v. 9.2.2024, Az. 9 TaBV 34/23).
Mit diesem Muster erstellen Sie Ihren rechtssicheren Tätigkeitsbericht
Sie haben als Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 6 SGB IX das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung. Und danach haben Sie auf der Versammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten (§ 43 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG).
Strategien gegen ständige Arbeitsunterbrechungen
Arbeitsunterbrechungen und Multitasking sind für viele Beschäftigte Alltag. Häufige und unpassende Unterbrechungen können allerdings psychisch belastend wirken. Besonders in der Schwerbehindertenvertretung sind Sie mit diesen Herausforderungen vertraut. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie damit umgehen und ungestörte Arbeitsräume schaffen können.

Arbeitshilfen

  • Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung
  • Situation schwerbehinderter Menschen