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So groß muss Ihr Büro sein

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wie groß eigentlich Ihr Büro oder das des Betriebsrats sein muss? Eine Antwort kommt vom Landesarbeitsgericht Köln (Beschl. v. 9.2.2024, Az. 9 TaBV 34/23).

Arno Schrader

01.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Viele Schwerbehindertenvertretungen haben ein eigenes Büro. Doch Achtung: Einen Anspruch darauf gibt es nicht! Nach § 179 Abs. 9 SGB IX haben Sie die Räume des Betriebs- oder Personalrats mitzubenutzen, sofern Ihnen nicht eigene Räume zur Verfügung gestellt werden.

Der Fall: Der Arbeitgeber in dem entschiedenen Fall hatte rund 70 Filialen, in denen 3.500 Mitarbeiter beschäftigt waren. Für einen Teilbetrieb mit 125 Mitarbeitern bestand ein siebenköpfiger Betriebsrat. Der Betriebsrat hatte ein 21 qm großes Büro. Das war ihm zu klein, er wollte gern 28 qm. Schließlich zog er vor das Arbeitsgericht.

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