Viele öffentliche Träger haben Tätigkeiten in privatrechtliche Gesellschaften, meist ist es eine GmbH, ausgegliedert. Dabei kann es um städtische Verkehrsbetriebe, die Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe, Bäder- und Freizeitbetriebe, Kultureinrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften gehen. Für Sie als Personalrat kann der Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg deshalb von großer Bedeutung sein (30.9.2025, Az. 2 TaBV 2/25).
