Der Fall: Eine Verkäuferin arbeitete seit 2014 bei der Arbeitgeberin. Sie hatte eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden an 5 Tagen und erhielt ein Bruttogehalt von 2.122 €. Auf ihr Arbeitsverhältnis fand der Manteltarifvertrag (MTV) zwischen dem Handelsverband NRW und ver.di Anwendung.
URTEIL
Elternzeit und Urlaub: So vermeiden Sie den Verfall von Ansprüchen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat sich mit der Frage beschäftigt, ob während der Elternzeit der tarifliche Mehrurlaub verfallen kann. Sein Urteil ist besonders für Personalräte relevant, die die Urlaubsrechte von Beschäftigten überwachen und beraten (11.9.2025, Az. 13 SLa 316/25).