Personalrat aktuell 07.11.2025

NR. 22 | NOVEMBER II 2025

TOP-THEMA: KÜNDIGUNG & MITBESTIMMUNG

Bei Kündigungen kann Ihr Dienstherr nicht ohne Sie!

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Big Brother gibt es nicht mit Ihnen
Immer wieder kommt es in Dienststellen zu Videoüberwachungen – mal, um Diebstählen auf den Grund zu gehen, oder auch, um Mitarbeiter zu schützen. Aber bei allem Verständnis: Eine permanente Überwachung geht zu weit! Ganz zu Recht musste ein Arbeitgeber dafür tief in die Tasche greifen (Landesarbeitsgericht Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).
Kein Tagegeld für Minister-Fahrer
Gehen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf Dienstreise, erhalten sie als Ausgleich für die Reisezeit Tagegeld. Ist die Reisetätigkeit aber Inhalt der Tätigkeit, dann gehen die Reisenden leer aus (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 16.10.2025, Az. 5 SLa 251/25).
Tätlichkeit rechtfertigt eine fristlose Kündigung – auch ohne erhebliche Gewalt
Tätlichkeiten am Arbeitsplatz rechtfertigen oft eine fristlose Kündigung. Dies auch dann, wenn keine erhebliche Gewalteinwirkung auf das Opfer erfolgt ist. Die Pflichtverletzung kann auch ohne erhebliche Gewalt solch ein Gewicht haben, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt ist (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 25.8.2025, Az. 15 SLa 315/25).
Wer täuscht, muss die Konsequenzen tragen
Bei Fotos auf Instagram & Co. wird ständig getäuscht. Ein Filter, die Beine länger, die Falten weg – was hier nur etwas affektiert wirkt und auch ein wenig amüsant ist, kann im Berufsleben ganz andere Konsequenzen haben. Schummeln kann hier die Verbeamtung kosten (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17.9.2025, Az. 1 K 5204/24).
Keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ohne Anhörung des Personalratsgremiums!
In dieser Ausgabe geht es viel um unlauteres Verhalten und Kündigung. Grund genug, das Thema näher zu beleuchten. § 85 BPersVG sagt es klipp und klar: Als Personalrat wirken Sie bei der Kündigung mit und können Einwendungen gegen diese erheben. Das ist aber nur möglich, wenn Sie vor jeder Kündigung von Ihrer Dienststellenleitung angehört werden. Und das sollten Sie ganz wörtlich nehmen – insbesondere die Wörter „vor“ und „jeder“!
Achtung: Auf eine Lüge kann Ihr Dienstherr mit einer Kündigung reagieren
Ich habe früher sehr gern die Serie „Damages – im Netz der Macht“ gesehen. Eine der Hauptfiguren sagte darin immer: „Vertrauen war mein größter Fehler.“ Vertrauen ist kein Fehler, aber dennoch setzt einem ein Vertrauensmissbrauch stark zu und kann im Arbeitsverhältnis auch zur Kündigung führen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 27.3.2025, Az. 2 SLa 253/24).
Wann haben Ihre Kollegen Anspruch auf Sonderurlaub für sportliche Zwecke?
Für sportlich ambitionierte Kolleginnen und Kollegen steht jetzt die Wettkampfplanung für das Jahr 2026 auf dem Programm. Insbesondere für diejenigen, die „nebenbei“ Leistungssport betreiben, stellt sich die Frage, wann sie im nächsten Jahr Anspruch auf Sonderurlaub für die Teilnahme an Wettkämpfen haben. Aufklärung dazu verschafft ein jetzt bekannt gewordenes Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18.3.2025 (Az. B 5 K 23.634).
Neue geschlechterorientierte Wege im Gesundheitsschutz
Ich bin Ende 40 und wenn ich an meine Jugend zurückdenke oder an meinen Einstieg in den Beruf, kann ich sagen, dass die Welt für mich nie mehr im Wandel war als heute. Auch in Sachen Gesundheitsschutz macht der Wandel nicht halt. Hier findet derzeit eine frauenbezogene Betrachtung statt, von der auch die Dienststelle profitieren kann.
Kein Verzicht aufs Arbeitszeugnis
Endet Ihr Arbeitsverhältnis, haben Sie einen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auf diesen Anspruch können Sie auch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht verzichten (Bundesarbeitsgericht, 18.6.2025, Az. 2 AZR 96/24 (B)).