LESERFRAGE

„Erst Rentner, dann Minijobber – müssen wir angehört werden?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

07.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Frage: Wir haben heute ein spezielles Anliegen an Sie. Bei uns tritt ein Mitarbeiter in seinen wohlverdienten Ruhestand ein. Er wird aber weiterarbeiten, in Teilzeit. Wir fragen uns nun als Personalratsgremium, ob unsere Dienststelle uns dazu nicht anhören muss. Dann soll noch ein Mitarbeiter über Eingliederungszuschuss bei uns eingesetzt werden, auf diesen will die Dienststellenleitung nicht den TVöD anwenden. Ist das korrekt?

Personalrat bleibt hier außen vor

Maria Markatou: Ich verstehe Ihre Bedenken gut, ich bin aber der Meinung, dass der Personalrat hier nicht zu beteiligen ist.

Fall 1: Rentner

Unter „Einstellung“ versteht man im Arbeitsrecht den Abschluss eines Arbeitsvertrags und die damit zusammenhängende Eingliederung des Arbeitnehmers in die Dienststelle – der Beschäftigte muss in die Dienststelle eingegliedert werden. Und das war der Beschäftigte in Ihrem Fall ja schon längst. Es ändert sich die Vertragsform, aber er arbeitet ja trotzdem schon seit einiger Zeit in der Dienststelle und ist persönlich und wirtschaftlich voll integriert. Von einer beteiligungspflichtigen Neueinstellung würde ich daher nicht ausgehen. Es gibt aber auch eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, ergangen für den Betriebsrat, die das anders sieht. Darauf muss ich Sie aufmerksam machen (BAG, 22.9.2021, Az. 7 ABR 22/20).

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