Immer wieder kommt es in Dienststellen zu Videoüberwachungen – mal, um Diebstählen auf den Grund zu gehen, oder auch, um Mitarbeiter zu schützen. Aber bei allem Verständnis: Eine permanente Überwachung geht zu weit! Ganz zu Recht musste ein Arbeitgeber dafür tief in die Tasche greifen (Landesarbeitsgericht Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).
