Bei Kündigungen müssen gewisse Formalia eingehalten werden. Wird die Kündigung z. B. nicht schriftlich ausgesprochen, ist sie unwirksam. Was passiert, wenn Dienstgebende den falschen Stempel verwenden, damit hat sich das Arbeitsgericht in Suhl beschäftigt (14.8.2024, Az. 6 Ca 96/24).

