Anhörung

„Müssen wir erneut angehört werden?“

Frage: Einer unserer Kollegen in der Dienststelle wurde außerordentlich entlassen, wir hatten der Kündigung auch zugestimmt. Der Kollege hat zum wiederholten Male jemanden in der Dienststelle sexuell belästigt. Um eine Klage zu vermeiden, wurde die Kündigung in eine ordentliche umgewandelt. Hätten wir hier nicht noch mal angehört werden müssen?

Maria Markatou

28.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Sachlage ist die gleiche

Maria Markatou: Keine erneute Anhörung nötig

Ich verstehe Sie sehr gut, allerdings ist meine Meinung hier klar: Sie müssen nicht erneut angehört werden, denn Sie haben ja sogar der außerordentlichen Kündigung zugestimmt. Dann kann man unterstellen, dass Sie auch der ordentlichen Kündigung aus demselben Grund zugestimmt hätten. Denn die ordentliche Kündigung trifft den Beschäftigten ja nicht so hart wie die außerordentliche. Dennoch würde ich es begrüßen, wenn Ihr Dienstherr Ihnen einen solchen Sachverhalt vor seiner Entscheidung mitteilt. Denn im Einzelfall kann das Verhalten des Mitarbeiters so schlimm gewesen sein, dass er dieses Entgegenkommen schlicht nicht verdient. Sie als Personalrat könnten hier noch versuchen, den Dienstgeber von seinem Handeln abzubringen. Bitten Sie Ihre Dienststellenleitung das nächste Mal darum, Sie als Personalrat rechtzeitig zu informieren! Ich finde, das gehört zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit einfach dazu.

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