Personalrat aktuell 11.10.2024

Nr. 20 | Oktober II 2024

FORMALIA NICHT BEACHTET: Kündigung ist trotz Schlamperei wirksam

VERHANDLUNGSFÜHRUNG: So verhandeln Sie 2025 erfolgreich

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Kündigung ist trotz Schlamperei wirksam
Bei Kündigungen müssen gewisse Formalia eingehalten werden. Wird die Kündigung z. B. nicht schriftlich ausgesprochen, ist sie unwirksam. Was passiert, wenn Dienstgebende den falschen Stempel verwenden, damit hat sich das Arbeitsgericht in Suhl beschäftigt (14.8.2024, Az. 6 Ca 96/24).
Urlaubsabgeltung bei Elternzeit und Mutterschutz
Treten Beschäftigte ihren Urlaub nicht an, verfällt dieser irgendwann. Das ist klar. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt aber, dass eine Frau, die ihren Urlaub vor Antritt des Mutterschutzes nicht oder nicht vollständig nehmen konnte, diesen noch nach dem Mutterschutz im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann. Eine ähnliche Regelung findet sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Hemmen diese Regelungen den Urlaubsverfall (Bundesarbeitsgericht (BAG), 16.4.2024, Az. 9 AZR 165/23)?
Hausmeister muss geleistete Überstunden und Bereitschaftszeiten belegen
Überstunden und Bereitschaftsdienste nehmen Dienststellenleitungen gerne an. Wenn es ans Bezahlen geht, entbrennt aber oft Streit darüber, ob diese wirklich geleistet wurden. Merken Sie sich hier folgenden Grundsatz: Beschäftigte müssen geleistete Überstunden/Bereitschaftszeiten darlegen und beweisen. Können sie das nicht, sieht es mit ihren Ansprüchen bzw. deren Durchsetzung eher mau aus (Bundesarbeitsgericht (BAG), 4.7.2024, Az. 6 AZR 200/23).
TVöD-VKA gilt nicht für Arbeit „in“ Gaststättenbetrieben
Das klingt eigentlich ganz logisch und einfach. Trotzdem stritt in einem Einzelfall ein Mitglied der Gewerkschaft verd.i mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen e.V. darüber, ob der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD/VKA) anwendbar ist bzw. ob der Mitarbeiter in einer Gaststätte beschäftigt ist (Bundesarbeitsgericht (BAG), 24.4.2024, Az. 4 AZR 195/23).
So verhandeln Sie 2025 erfolgreich mit Ihrer Dienststellenleitung
Wie sind Ihre Verhandlungen mit Ihrer Dienststellenleitung 2024 gelaufen? Teils so, teils so? Was ich in Verhandlungen immer wieder beobachte und sehr schade finde, ist, dass leider oft nicht der Recht bekommt, der die besten Argumente hat, sondern in einer Vielzahl der Fälle der beste Taktiker oder Verhandlungsführer. Damit das bei Ihnen nicht mehr passiert, zeige ich Ihnen auf den folgenden 2 Seiten, wie Sie Ihre Verhandlung geschickt führen und so Ihre sehr guten Argumente an den Mann bzw. Ihre Dienststellenleitung bringen.
Digitalisierung: So macht’s Niedersachsen
Künstliche Intelligenz kann der öffentlichen Verwaltung helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Aufgabenlast von Beschäftigten kann mit KI zudem verringert werden. Die Deutsche Presse Agentur berichtet, wie Niedersachsen die KI einsetzt.
Benefits: Kennen Sie die givve Card?
Arbeitgeber im öffentlichen Dienst können ihren Beschäftigten Sachbezüge zukommen lassen, etwa einen Tankgutschein. Aber das geht auch modern, nämlich elektronisch: mit der givve Card.
Verfallen Urlaubsansprüche Ihrer Kollegen, wenn der Dienstherr nicht darauf hinweist?
Beim Urlaub hört für viele Kolleginnen und Kollegen der Spaß auf. Greift der Dienstherr in Urlaubsansprüche ein, eskaliert der Streit sehr schnell. Für viel Aufmerksamkeit hat in den letzten Jahren die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gesorgt, wonach Urlaubsansprüche nicht verfallen können, wenn der Arbeitgeber darauf nicht ausdrücklich und rechtzeitig hinweist. Ob das auch für Beamte gilt, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschieden (11.4.2024, Az. 2 A. 6.23).
Psychische Belastung eines Feuerwehrmannes als Dienstunfall
Ein Berufsfeuerwehrmann wurde bei einer Amokfahrt in der Trierer Innenstadt eingesetzt. Er wollte diesen Einsatz als Dienstunfall anerkennen lassen, wegen enormer psychischer Belastung. Damit scheiterte er aber (Verwaltungsgericht (VG) Trier, 16.7.2024, Az. 7 K 185/24.TR).
„Wann ist ein Personalratsmitglied eigentlich verhindert?“
Frage: Es ist ja so, dass nicht immer alle Mitglieder des Personalrats anwesend sind. Der eine ist im Urlaub, der andere auf Dienstreise oder auch einfach mal arbeitsunfähig. Während der Abwesenheitszeit rückt dann ein Ersatzmitglied nach. Nun hatten wir letzte Woche eine Sitzung am späten Nachmittag. Ein Kollege besuchte an diesem Tag ein Seminar. Deswegen gingen wir davon aus, dass er nicht an der Sitzung teilnehmen wird, und haben ein Ersatzmitglied geladen. Dann stellte sich heraus, dass unser Kollege doch teilnehmen wollte, sich jetzt benachteiligt fühlt und all unsere Beschlüsse von besagtem Tag anfechten möchte. Kann er das – war er denn wirklich nicht an der Teilnahme „verhindert“? Denn dann wären wir ja aus dem Schneider.
„Müssen wir erneut angehört werden?“
Frage: Einer unserer Kollegen in der Dienststelle wurde außerordentlich entlassen, wir hatten der Kündigung auch zugestimmt. Der Kollege hat zum wiederholten Male jemanden in der Dienststelle sexuell belästigt. Um eine Klage zu vermeiden, wurde die Kündigung in eine ordentliche umgewandelt. Hätten wir hier nicht noch mal angehört werden müssen?
Aus für die telefonische Krankschreibung?
In der Corona-Zeit wurde sie eingeführt, die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), dann abgeschafft, wieder eingeführt und dauerhaft geregelt. Wenn es nach Christian Lindner geht, soll diese Möglichkeit nun wieder abgeschafft werden, das sagte er am 12.9.2024.

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