Personalrat aktuell 10.10.2024

Nr. 19 | Oktober I 2024

AKTUELLE ENTSCHEIDUNG: In diesem Fall könnte auch einem Personalratsvorsitzenden gekündigt werden

ARBEITSRECHT: Vermeiden Sie den Fehler: Diese Wahl einer Dezernentin war unwirksam

FÜR DEN VORSITZENDEN: So treten Sie als Personalratsvorsitzender selbstbewusst auf

SCHWERPUNKTTHEMA: So führen Sie effektive Monatsgespräche mit Ihrem Dienstherren

AKTUELLES: Verfall von Urlaub wegen Quarantäne in der Corona-Pandemie

NEUER JOB: Hauptgrund für Wechselbereitschaft: Entgelt

BEAMTENRECHT: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte: Diese Tipps können Sie Ihren Kollegen geben

WISSENSWERT: Gehören Duschzeiten zur Arbeitszeit?

LESERFRAGE: Wie viel Politik ist in der Dienststelle erlaubt?

HÄTTEN SIE’S GEWUSST?: So gehen Sie mit verbal-aggressivem Verhalten von Besuchern in der Behörde um

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In diesem Fall könnte auch einem Personalratsvorsitzenden gekündigt werden
Mitglieder des Personalrats sind genauso wie ihre Kollegen aus der freien Wirtschaft im Betriebsrat vor Kündigungen geschützt. Das Arbeitsgericht Köln hat nun in einem aktuellen Beschluss entschieden, die Zustimmung des Betriebsrats zu einer fristlosen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden zu ersetzen (8.8.2024, Az. 6 BV 25/24).
Vermeiden Sie den Fehler: Diese Wahl einer Dezernentin war unwirksam
Immer, wenn widerstreitende Interessen im Spiel sind, sollten Sie als Personalrat besonders aufpassen. Denn es kann auch im Personalrat nicht sein, dass eine Person an einer Entscheidung mitwirkt, die sie selbst betrifft. Ähnlich ist es dieser angehenden Dezernentin ergangen (Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden, 15.7.2024, Az. 7 K 56/23).
So treten Sie als Personalratsvorsitzender selbstbewusst auf
Ein selbstbewusstes Auftreten ist entscheidend, um in verschiedenen Lebenssituationen souverän und überzeugend zu wirken. Es hilft Ihnen, Ihre Botschaften klar und deutlich zu vermitteln, und wird von anderen als Kompetenz und Stärke wahrgenommen. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen können, Ihr Selbstbewusstsein zu stärken und in jeder Situation sicher aufzutreten.
So führen Sie effektive Monatsgespräche mit Ihrem Dienstherrn
Monatsbesprechungen zwischen Ihnen als Personalrat und Ihrem Dienstherrn sind weit mehr als nur ein organisatorischer Punkt im Kalender – sie sind ein Ausdruck von Respekt und Anerkennung und ein Schlüssel für eine harmonische und produktive Arbeitsumgebung. Zudem fördern diese Besprechungen das Vertrauen und die Transparenz auf beiden Seiten.
Verfall von Urlaub wegen Quarantäne
Es gibt eine relativ neue Bestimmung mit § 59 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), wonach die Tage in Quarantäne nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden. Diese Regelung gilt jedoch erst seit September 2022. Nun gibt es eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wie für die Zeit davor zu verfahren ist (28.5.2024, Az. 9 AZR 76/22).
Hauptgrund für Wechselbereitschaft ist das Entgelt
Anfang 2024 wurden 4.330 Beschäftigte in Deutschland zur Arbeitgeberattraktivität befragt. Die Umfrage wurde im Auftrag des Personaldienstleisters Randstad durchgeführt. Der Wechselwille der Beschäftigten ist gegenüber dem Vorjahr nochmals gestiegen. Gut zu wissen, denn auch in Ihrer Dienststelle gibt es sicher Probleme, geeignete Bewerber zu finden.
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte: Diese Tipps können Sie Ihren Kollegen geben
Viele Beamtinnen und Beamte identifizieren sich stark mit ihrem Dienstherrn und ihren Aufgaben. Da ist es ein besonderer Schock, wenn der Dienstherr ihnen verbietet, die Dienstgeschäfte weiterzuführen. Das ist zwar unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Der Dienstherr muss dieses Verbot aber sorgfältig begründen, sonst haben Ihre Kolleginnen und Kollegen gute Chancen, sich erfolgreich dagegen wehren zu können. Ein typischer Fehler des Dienstherrn bei solchen Begründungen ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) München vom 5.7.2024 (Az. M 5 S 24.1974).
Bundesarbeitsgericht sagt, wann Duschzeiten zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit gehören
Für Menschen im Büro kommt das Duschen während der Arbeitszeit nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht. Das sieht gerade in gewerblichen Berufen ganz anders aus. Endlich hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) geurteilt, unter welchen Voraussetzungen Duschzeiten zur vergütungspflichtigen Arbeit gehören (23.4.2024, Az. 5 AZR 212/23).

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