Meine Generation kennt nur festangestellte Lehrer. Heute ist das nicht mehr so. Nicht jede Person, die unsere Kinder unterrichtet, ist Arbeitnehmer. Lehrkräfte können freie Mitarbeiter sein – und für freie Mitarbeiter sind Sie als Personalrat nicht zuständig. Wie in diesem Fall aus Berlin (Arbeitsgericht (ArbG) Berlin, 15.7.2025, Az. 22 Ca 10650/24).
