Erhält ein Mitarbeiter eine Kündigung, trägt Ihr Dienstherr die Beweislast für den Zugang des Kündigungsschreibens. Bei einer persönlichen Übergabe vor Zeugen ist das noch einfach, aber wann ist ein Einwurf-Einschreiben zugegangen? Der Zugang ist entscheidend für die Berechnung der Kündigungsfrist, aber auch der Klagefrist. Mit der Zugangsfrage hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) auseinandergesetzt (20.6.2024, Az. 2 AZR 213/23).

