Personalrat aktuell 14.03.2025

Nr. 06 | März II 2025

Top-Thema: Schwerbehinderung: die wichtigsten Begriffe von A bis Z kurz erklärt

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Kein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften
In der Dienststelle vertretene Gewerkschaften dürfen in der Dienststelle Mitgliederwerbung betreiben. Das heißt aber nicht, dass Ihr Dienstherr der Gewerkschaft hierzu alle dienstlichen E-Mail-Adressen von bereits beschäftigten und zukünftigen Mitarbeitern geben müsste. Dieser Anspruch ergibt sich nicht aus der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Koalitionsbetätigungsfreiheit. Dies hat das Bundesarbeitsgericht für einen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft entschieden; für Sie im öffentlichen Dienst gilt das ganz genauso (28.1.2025, Az. 1 AZR 33/24).
Elektronischer Gehaltszettel entspricht der Textform
Dienstgeber müssen ihren Beschäftigten nach § 108 Gewerbeordnung (GewO) einen Lohnnachweis in Textform zur Verfügung stellen. Was das genau heißt, darüber hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (28.1.2025, Az. 9 AZR 48/24).
Cocktailkurse sind keine berücksichtigungsfähige Vorbeschäftigungszeit
Bei der korrekten Eingruppierung und damit der korrekten Besoldung kommt es auch auf berücksichtigungsfähige Vorbeschäftigungszeiten an. Hat etwa ein Lehrer schon Lehrerfahrung an anderer Stelle sammeln können, z. B. als Freiberufler bei der VHS, können ihm diese Zeiten für seine Beschäftigung im öffentlichen Dienst anerkannt werden. Stufenlaufzeiten können so schneller erreicht werden. Doch nicht jede Vorbeschäftigung ist berücksichtigungsfähig (Verwaltungsgericht Aachen, 20.1.2025, Az. 1 K 2377/23).
Ihre Mitbestimmung bei der Vertragsverlängerung für studentische Hilfskräfte
Bei Ihrer Mitbestimmung geht es oft um Definitionen und Auslegungen. Was unterfällt dem Mitbestimmungsrecht, was nicht? Wie weit kann ich es fassen? Wie sind Begriffe zu verstehen? Und genau um den Streit um Begrifflichkeiten rankt sich auch der folgende Fall: nämlich um den Begriff der studentischen Hilfskraft und die anzuwendenden Regelungen (Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, 15.01.2025, Az. 19 A 10003/21).
Schwerbehinderung: Wichtige Begriffe von A bis Z – für Sie kurz erklärt
Als Personalrat müssen Sie sich für die Rechte der Beschäftigten in Ihrer Dienststelle einsetzen. Sie haben eine Überwachungspflicht. Bei Ihren schwerbehinderten Kollegen gilt das natürlich auch. Was Ihr Dienstherr hier alles beachten muss, habe ich Ihnen hier von A bis Z aufgelistet.
Gesetzesänderung kann Kündigungsgrund werden
Als Personalrat sind Sie vor jeder Kündigung anzuhören. Sie können zustimmen, widersprechen oder sich neutral verhalten. Bestimmt hatten Sie im Laufe Ihrer Personalratslaufbahn schon den ein oder anderen Sachverhalt zu […]
In diesem Fall kann die Ernennung zum Beamten zurückgenommen werden
Geschafft! So dachte wohl ein Polizeimeisteranwärter, als er zum Beamten auf Widerruf ernannt worden war. Allerdings hatte er sich zu früh gefreut. Seine Ernennung wurde nach 2 Wochen widerrufen. Er versuchte noch zu retten, was zu retten war. Warum ihm das nicht gelang, ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für das Land Mecklenburg-Vorpommern (15.1.2025, Az. 2 M 432/24 OVG).
Personalversammlungen: Warum Sie den Zeitpunkt mit Rücksicht auf die Dienststelle wählen sollten
Einmal in jedem Kalenderhalbjahr müssen Sie eine Personalversammlung durchführen (§ 59 Abs. 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) bzw. Ihre landesgesetzliche Regelung). Ist eine „Vollversammlung“ nicht möglich, dürfen Sie auch Teilversammlungen durchführen. Bei der Durchführung, insbesondere bei der zeitlichen Planung, müssen Sie auf die Gegebenheiten der Dienststelle Rücksicht nehmen. So wurde es für Ihre Kollegen aus der freien Wirtschaft entschieden. Der Grundsatz gilt für Sie aber genauso (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 11.12.2024, Az. 12 TaBV 21/24).
„Darf unser Dienstherr ein Ermittlungsverfahren im Zeugnis aufnehmen?“
Frage: Ein Mitarbeiter scheidet zum 31.3.2025 aus der Dienststelle aus. Wir wissen, dass im Laufe seines Dienstverhältnisses schon mal gegen ihn ermittelt wurde. Das Verfahren ist eingestellt worden und hat auch keinen Einfluss bzw. Bezug zu seiner Arbeit. Da sich der Mitarbeiter und der Dienstherr aber nicht gerade grün sind, befürchten wir, dass der Dienstherr das Ermittlungsverfahren im Arbeitszeugnis erwähnen wird. Wissen Sie, ob das erlaubt ist? Könnte unser Dienstherr das tun?
Erweiterter Schutz bei Fehlgeburten ab 1. Juni 2025
Für eine Frau, für werdende Eltern gibt es wohl kaum ein traumatischeres Erlebnis als eine Fehlgeburt. Umso unverständlicher ist es, dass der Mutterschutz bei Fehlgeburten bislang erst bei einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche greift. Doch dies wird sich ab 1.6.2025 durch das neue Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes ändern: