Der Fall: Eine Uni in Schleswig-Holstein beantragte die Zustimmung des Personalrats zur Einstellung bzw. zur Vertragsverlängerung von mehreren studentischen Hilfskräften. Auf Nachfrage des Personalrats teilte die Uni mit, dass diese Hilfskräfte im Bereich der Bibliothek arbeiten sollten. Unter der Leitung der für die Benutzung der Bibliothek zuständigen Mitarbeiterin sollten die Hilfskräfte in den Randzeiten an der Servicetheke eingesetzt werden, um längere Bibliotheksöffnungszeiten zu ermöglichen.
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