In diesem Fall ging es um die Bewerbung einer zweigeschlechtlichen Person für die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten. Als die Person abgelehnt wurde, hielt das Bundesarbeitsgericht (BAG) das Vorgehen für eine Diskriminierung, aber für eine berechtigte (17.10.2024, Az. 8 AZR 214/23). Sie als Personalrat haben auch die Aufgabe, Diskriminierungen vorzubeugen.

