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Achtung: Verzicht auf Arbeitszeiterfassung kann diskriminierend sein

Der folgende Fall aus Spanien ist vor allem dann relevant, wenn in Ihrer Dienststelle die Arbeitszeit noch nicht erfasst wird. Denn: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft praktisch jeden Arbeitgeber und Dienstherrn. Verstöße können Entschädigungsklagen wegen einer unzulässigen Diskriminierung nach sich ziehen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 19.12.2024, Az. C-531/23).

Maria Markatou

21.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: In Spanien sind bestimmte Arbeitgeber – darunter Haushalte – von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit. Eine in Vollzeit beschäftigte Hausangestellte wollte ihre Überstunden bezahlt haben. Mit ihrer Forderung war sie in der 1. Instanz gescheitert, weil sie die Überstunden nicht nachweisen konnte. Die 2. Instanz bezweifelte jedoch, dass diese Befreiung der Arbeitszeitaufzeichnung mit EU-Recht vereinbar ist, und befragte hierzu den EuGH.

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