Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage befasst, ob ein Dienstherr im Rahmen eines Disziplinarverfahrens ohne besondere rechtliche Grundlage Einsicht in Akten eines Strafverfahrens erhalten darf. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass ein solcher Zugriff keineswegs selbstverständlich ist (30.7.2025, Az. 5 ARs 10/24). Für Sie als Personalrat ist diese Entscheidung von großer Bedeutung, weil sie die Grenzen zwischen Strafverfahren und Disziplinarverfahren deutlich aufzeigt.
