Eine vorübergehende Versetzung liegt immer vor, wenn Beschäftigte auf Anweisung des Dienstherrn zeitlich befristet einen anderen Arbeitsort oder ein anderes Arbeitsgebiet übernehmen sollen. Entscheidend ist nicht die Dauer, sondern die tatsächliche Veränderung. Auch wenige Tage können eine vorübergehende Versetzung sein, wenn sich der Tätigkeitsschwerpunkt deutlich verschiebt.
HÄTTEN SIE’S GEWUSST?
Was Sie als Personalrat unbedingt beachten sollten
Eine vorübergehende Versetzung klingt oft harmlos: Ein Kollege soll „nur für ein paar Wochen“ in einer anderen Abteilung aushelfen. Doch auch kurze Einsätze können erhebliche Auswirkungen auf Arbeitsbelastung, Gesundheit und berufliche Entwicklung haben. Darum ist es wichtig, dass Sie als Personalrat genau hinschauen und Ihre Beteiligungsrechte konsequent wahrnehmen.