Mitarbeitende Aktiv Vertreten 18.09.2025

SONDERAUSGABE OKTOBER 2025

SONDERAUSGABE: MOBBING – Egal, ob „echtes“ oder nur „vermeintliches“ Mobbing: Unterstützen Sie als MAV Ihre Kolleg*innen!

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Mobbing, Bossing, Staffing – was sich hinter den Begriffen verbirgt
Der Begriff Mobbing kommt aus dem Englischen „to mob“, was so viel wie belästigen oder anpöbeln bedeutet. Historisch gesehen soll der Begriff zuerst vom Verhaltensforscher Konrad Lorenz im Hinblick auf Tiere gebraucht worden sein. In der Tat möchte man so manches Mobbingverhalten gelegentlich auch als „tierisch“ bezeichnen.
Das sind die wichtigsten rechtlichen Ansätze gegen Mobbing
Auch wenn Mobbing kein Rechtsbegriff ist, ist es in der Praxis der erste entscheidende Schritt, Mobbing überhaupt erst einmal als solches zu erkennen. Im zweiten Schritt geht es dann um die Suche nach rechtlichen Ansätzen gegen das Mobbingverhalten.
Wechseln Sie doch mal die Perspektive
Manchmal ist es hilfreich, ein altbekanntes Thema, an dem man sich vielleicht schon länger „die Zähne ausgebissen“ hat, mal etwas anders zu betrachten.
Dienstvereinbarung – eine gute Arbeitsgrundlage
Eine spezifische Dienstvereinbarung zu schaffen ist eine sehr breit angelegte und deutlich sichtbare Herangehensweise an das Thema Mobbing. Sie sendet ein starkes Signal an die Belegschaft aus, dass sowohl die MAV als auch die Dienstgebendenseite das Thema ernst nehmen.
Diese Fristen sollten Sie im Auge haben
Auch wenn es, wie auf den vorigen Seiten dargestellt, nun wirklich schon schwierig genug ist, die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nachzuweisen, gibt es eine weitere Hürde, um die Ansprüche durchzusetzen – nicht nur im Bereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes: Ansprüche können verjähren, verwirken oder an sonstigen Fristen scheitern.
Versetzung als Maßnahme gegen Mobbing
Nicht nur über die Frage, ob Mobbing vorliegt, sind Mitarbeitende und Arbeitgebende oft unterschiedlicher Meinung. Vielmehr können die Ansichten auch darüber auseinandergehen, was denn das angemessene Mittel gegen eine Mobbingsituation oder jedenfalls eine Konfliktsituation ist.
Hohe Hürde bei Schmerzensgeld
Der „klassische“ Ansatz gegen Mobbing ist eine Schmerzensgeldklage wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung. Grundsätzlich kann bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Aber der Teufel steckt in der Praxis regelmäßig im Detail.
Der „Mobbing-Report“ des BMAS
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Broschüre mit dem Titel „Mobbing in der Arbeitswelt – Mobbing-Report 2024“ herausgegeben ...

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Dienstvereinbarung „Mobbingklauseln“