Mitarbeitende Aktiv Vertreten 14.11.2025

NR. 22 | DEZEMBER 2025

TOP-THEMA: AMTSFÜHRUNG 2026

So überzeugen Sie Ihre Dienststellenleitung von Ihren Plänen

Download PDF
Nein zur Dauer-Überwachung am Arbeitsplatz
Ich verstehe Dienstgebende, die die Dienststelle oder auffällige Beschäftigte (z. B. Diebstahlsverdächtige) überwachen wollen. Es liegt Herzblut in der Dienststelle, man will gute Zahlen, ein ordentliches Betriebsklima – aber bei allem Verständnis: Eine permanente Überwachung geht zu weit! Ganz zu Recht musste ein Arbeitgeber dafür tief in die Tasche greifen (Landesarbeitsgericht Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).
Vergleich beendet Rechtsstreit abschließend
Dienstrechtliche Auseinandersetzungen vor Gericht enden oft in einem Beendigungsvergleich, Klage- und Beklagtenpartei einigen sich gütlich, treffen sich in der Mitte – doch was heißt das eigentlich genau (Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht (GKAG) Hamburg, 18.12.2024, Az. I MAVO 14/24)?
Geschmackloser WhatsApp-Scherz kann zur Kündigung führen
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Umständen eine Kündigung wegen eines geschmacklosen Scherzes in einer WhatsApp-Gruppe zulässig ist. Die Grundsätze dieses Falles aus der freien Wirtschaft gelten auch für Sie im kirchlichen Bereich (19.8.2025, Az. 1 Sa 104/25).
Warum der Arbeitsstil „Multitasking“ nur Stress mit sich bringt und was Sie dagegen tun können
Lesen Sie gerade „nur“ diese Zeilen oder sind Sie eigentlich in einer Videokonferenz? Unser Arbeitsalltag ist so verdichtet, dass wir versuchen, unsere Zeit noch besser zu nutzen und noch mehr hineinzupacken. Das geht nur, wenn wir Dinge gleichzeitig erledigen. In den letzten Jahrzehnten hat sich Multitasking als gängige und auch geforderte Arbeitsweise in Deutschland etabliert. Anstatt die Sachen nacheinander zu machen, ist der Arbeitsalltag davon geprägt, möglichst alles auf einmal zu schaffen: E-Mails in Videokonferenzen, Telefonanrufe in Besprechungen usw. Setzen Sie sich als MAV für mehr Singletasking im Alltag ein und begründen Sie gegenüber Ihrem*Ihrer Arbeitgebenden, warum Multitasking nicht nur gesundheitsschädlich, sondern auch gar nicht möglich ist.
Neues Jahr, neue Verhandlungen – überzeugen Sie Ihren Dienstgeber von Ihren Plänen
Wir sind mitten im Jahresendstress – und damit gehen auch Sie als MAV-Gremium mit großen Schritten in die Planung für das Jahr 2026. Was lief 2025 gut, was ging daneben? Mussten Sie oft schwierige Überzeugungsarbeit leisten? Ist Ihnen das gelungen? Damit Sie sich darüber im neuen Jahr keine Gedanken machen müssen, habe ich Ihnen hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für erfolgreiche Überzeugungsarbeit verfasst.
Warum Selbstfürsorge gerade jetzt wichtig ist – besonders für Sie als MAV
Die Herbst- und Wintermonate sind oft anstrengend. Die Arbeitstage sind voll und hektisch. Gerade jetzt kommen viele eilige Anfragen auf den Tisch und sollen noch in diesem Jahr geklärt werden. Wie geht es Ihnen als MAV in dieser Zeit? Sorgen Sie gut für sich? Lesen Sie, warum Selbstfürsorge wichtig ist, damit Sie langfristig Kraft haben, um für die Kollegen da zu sein.
Austritt aus der katholischen Kirche ist kein fristloser Kündigungsgrund
Als Mitglied der MAV haben Sie eine besondere Stellung in der Dienststelle. Sie genießen besonderen Kündigungsschutz. Nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des restlichen Gremiums können Sie entlassen werden. Nach diesem Urteil steht jedenfalls fest: Der Austritt aus der katholischen Kirche ist kein Grund für eine fristlose Kündigung (KGH.EKD, 25.8.2025, Az. II-0124/20-2025).
Schützen Sie Ihre Kolleg*innen vor Überlastung
In jeder Dienststelle gibt es Zeiten mit viel Arbeit und Zeiten mit weniger Arbeit. Das ist ganz normal. Wenn aber die Überlastung überhandnimmt, muss die Dienststellenleitung Gegenmaßnahmen ergreifen. Ein Rechtsanwalt hat dies für seinen Mitarbeiter nicht getan und ist so in die persönliche Haftung geraten (Oberlandesgericht Frankfurt/Main,1.9.2025, Az. 3 U 69/25).
Wie Sie mit der Verantwortung im Vorsitz umgehen
Der Vorsitz einer MAV bietet Herausforderungen auf verschiedenen Ebenen. Ziel kann es nicht sein, allen gerecht zu werden. Es geht vielmehr darum, sich den verschiedenen Anforderungen zu stellen und diese bestmöglich in Einklang zu bringen. Gehen Sie als Mensch nicht in der Verantwortung verloren!
Dienstgebende haften nicht für Impfschäden
Viele MAVs arbeiten in Bereichen (in Horten oder Tagesstätten), in denen die Masernimpfpflicht gilt. In einigen Dienststellen wird auch jährlich eine Grippeschutzimpfung angeboten. Wie bei jeder Impfung stellt sich auch bei der Impfung in der Dienststelle die Frage, ob die Dienstgebenden für etwaige Impfschäden haften.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: 3 Tipps – Multitasking reduzieren