Ich verstehe Dienstgebende, die die Dienststelle oder auffällige Beschäftigte (z. B. Diebstahlsverdächtige) überwachen wollen. Es liegt Herzblut in der Dienststelle, man will gute Zahlen, ein ordentliches Betriebsklima – aber bei allem Verständnis: Eine permanente Überwachung geht zu weit! Ganz zu Recht musste ein Arbeitgeber dafür tief in die Tasche greifen (Landesarbeitsgericht Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).

