Mitarbeitende Aktiv Vertreten 18.09.2025

NR. 18 | OKTOBER 2025

TOP-THEMA: PERSÖNLICHKEITSRECHT – Rechte von Dienstgebenden an Ihren Gesundheitsdaten

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Aktionswoche seelische Gesundheit vom 10. bis 20. Oktober 2025 – machen Sie mit!
Psychische Gesundheit in den Fokus zu rücken ist nicht immer leicht. Die Aktionswoche seelische Gesundheit unter dem Motto „Lass Zuversicht wachsen – Psychisch stark in die Zukunft“ bietet eine ideale Gelegenheit. In ganz Deutschland gibt es in dieser Zeit Aktionen und Angebote vor Ort und auch digital. Nutzen Sie die kommenden Wochen als Vorbereitung und lassen Sie sich durch die Impulse und Anregungen für Aktionen auch in Ihrem Betrieb und für Ihre Kollegen inspirieren.
Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen per Dienstanweisung ist möglich
Dass kirchliche Arbeitgebende besondere Anforderungen an ihre Mitarbeitenden stellen dürfen, ist rechtlich geklärt. Aber wie ist es, wenn eine bestehende evangelische oder weltliche Einrichtung in eine (strengere) katholische Trägerschaft übergeht? Welche Rechte stehen dem neuen Arbeitgebenden dann zu? Für das Direktionsrecht gibt es hierzu eine brandneue Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm (8.8.2025, Az. 2 Ca 182/25).
Kein Präventionsverfahren in der Wartezeit
Als MAV sind Sie vor jeder Kündigung zu hören, auch vor der Kündigung schwerbehinderter Menschen. Wollen Arbeitgebende schwerbehinderten Menschen kündigen, müssen sie vorher alle milderen Mittel ausschöpfen, etwa ein Präventionsverfahren durchführen. Fraglich war, ob das auch gilt, wenn die schwerbehinderten Menschen noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz haben (Bundesarbeitsgericht, 3.4.2025, Az. 2 AZR 178/24).
Wann sind Dienstgebende nach der MAVO zur Wahl einer MAV verpflichtet?
Vor der Wahl einer MAV steht immer die Einladung zur Mitarbeiterversammlung nach § 10 Abs. 1 MAVO. Dienstgebende können zu dieser Versammlung einladen. Aus der Einladung folgt aber noch nicht die Pflicht zur Durchführung einer MAV-Wahl (Gemeinsames Kirchliches Arbeitsgericht (GKAG) Hamburg, 16.4.2024, Az. 1 MAVO 13/23).
Gesundheitsdaten von Beschäftigten: Was dürfen Dienstgebende?
Wenn Beschäftigte länger krank sind, erhalten sie 6 Wochen lang Entgeltfortzahlung. Oft entfacht Streit über diesen Zeitraum und Dienstgebende wollen Gesundheitsdaten von Beschäftigten haben. Aber wie weit darf der Einblick in den Gesundheitszustand gehen? Wann ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten erlaubt? Was sagt der Datenschutz? Die Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen gibt nun erstmals eine Hilfestellung an die Hand, aus der sich ergibt, was erlaubt ist und was nicht.
Zeit und Zeiterleben in der Beratung nutzen: So gelingt es Ihnen
In Ihren Beratungsgesprächen erleben Sie als MAV immer wieder, wie unterschiedlich Zeit wahrgenommen und bewertet wird. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Zeitperspektiven und wie Sie diese in Ihrer Beratung nutzen können. Unsere Sicht auf die Zeit hat Auswirkungen auf unser Handeln. Dieser Ansatz stammt vom Psychologen Philip Zimbardo. In seinem Modell beschreibt er 6 Zeitperspektiven, die Menschen in ihrem Denken und Handeln prägen.
SBV darf Krankmeldung nicht an die Dienststellenleitung weiterleiten – MAV auch nicht
Das Landesarbeitsgericht (LAG) München hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung (SBV) eine Krankmeldung für eine*n erkrankte*n schwerbehinderte*n Kolleg*in an die Personalabteilung weiterleiten darf. Dabei ging es auch um die Grenzen der Aufgaben der SBV. Die Münchner Richter*innen positionieren sich hier klar: Die Weiterleitung ist nicht erlaubt – auch dann nicht, wenn der*die Betroffene ausdrücklich darum bittet. Das Urteil gilt für Sie entsprechend (5.12.2024, Az. 3 TaBV 56/24).
Dürfen Sie Unterlagen bei der Übergabe schwärzen?
Wie ist es eigentlich bei einer Neuwahl: Darf das derzeit bestehende Gremium dem nachfolgenden Gremium die Sitzungsprotokolle in vollem Umfang übergeben oder nicht? Dürfen bestimmte Teile, wie z. B. der Bericht des*der Vorsitzenden, geschwärzt werden?
Zwischen den Fronten: So entscheiden Sie richtig
Bei Ihrer Arbeit als MAV geht es häufig um Interessenabwägungen. Da ist zum einen die einzelne Kollegin oder der Kollege und zum anderen die gesamte Belegschaft bzw. eine Arbeitsgemeinschaft oder Gruppe. Natürlich spielen auch die Interessen des Betriebs eine Rolle. Die große Kunst ist es, sich nicht zwischen den einzelnen Polen aufreiben zu lassen.
Die Renten sind sicher – oder?!
Norbert Blüm prägte diesen Satz. Heute wissen wir: Die Renten sind beileibe nicht sicher, sie müssen sogar gesichert werden. Zum Beispiel über das Rentenpaket 2025.