Treten Mitarbeitende aus der Kirche aus und wird ihnen deswegen gekündigt, kann diese Kündigung eine Diskriminierung wegen der Religion sein. Z. B. dann, wenn die Organisation die Berufstätigkeit bei Einstellung nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche abhängig gemacht hat und der Arbeitnehmer nicht offen in einer Weise handelt, die dem Ethos dieser Kirche zuwiderläuft.

