WISSENSWERTES

Reicht eine Duldung des Dienstplans?

Oft werde ich gefragt, ob es im Rahmen der Mitbestimmung bei Dienstplänen ausreicht, wenn die MAV die Dienstpläne einfach duldet. Warum sich die Mühe machen, sich zu äußern, wenn es passt?

Maria Markatou

15.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Sie sind gefragt!

Sie haben hier ein Mitbestimmungsrecht. Die Dienstgebenden müssen Ihre Zustimmung einholen, bevor der Dienstplan erstellt wird. Ohne Zustimmung ist der Dienstplan unwirksam.

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