Mitarbeitende Aktiv Vertreten 18.02.2026

NR. 05 | MÄRZ 2026

TOP-THEMA; ARBEITSZEIT 2026 – So unterstützen Sie Ihre Kolleg*innen in Teilzeit

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Schwerbehinderung muss anerkannt sein
Sollen Beschäftigte fristlos entlassen werden, muss der*die Kündigungsberechtigte die Kündigung innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis der kündigungsberechtigenden Tatsachen aussprechen. Verstreicht diese Frist, ist die Kündigung nicht mehr möglich. Bei schwerbehinderten Menschen kann die Dienststellenleitung von der 2-Wochen-Frist entbunden sein – aber das gilt längst nicht immer (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 19.12.2025, Az. 4 Sa 56/23).
Dummer-Jungen-Streich kostet Ausbildung
Der Fall: Ein Azubi füllte zum Spaß Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen. Passiert ist zum Glück nichts – außer, dass sich der Azubi jetzt eine neue Lehrstelle suchen muss (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 18.11.2025, Az. 3 SLa 346/25).
Ist eine Ihrer Aufgaben als MAV betroffen, haben Sie einen Anspruch auf Auskunft
Es gibt Themen, über die Dienststellenleitungen und MAV-Gremien relativ viel und häufig streiten. Dazu gehört definitiv Ihr Unterrichtungsanspruch durch Ihre Dienststellenleitung. Die „Streithäufigkeit“ zeigt aber auch, wie wichtig das Thema Information ist. So auch in diesem Fall bei Fragen der MAV zur Leiharbeit in der Dienststelle (KGH.EKD, 23.6.2025, Az. I-0124/29-2024).
Soziale Fitness: So fördern Sie die Verbundenheit unter den Kollegen und mit der Dienststelle
Das Miteinander ist in manchen Betrieben nicht mehr so gut, wie es einmal war. Die Gründe dafür sind vielfältig: schlechte Führung, hoher Druck, Einsparungen, Kurzarbeit oder Planungsunsicherheit. Der ständige Stress führt dazu, dass das Gefühl von Zusammengehörigkeit und Verbundenheit mit dem Betrieb oder der Dienststelle auf der Strecke bleibt. Dabei ist genau dieses Verbundenheitsgefühl oft der Grund, warum Kolleg*innen gern zur Arbeit kommen, motiviert sind und Leistung zeigen. Auch für die Gesundheit ist Verbundenheit am Arbeitsplatz zentral. Lernen Sie als MAV mehr über dieses zutiefst menschliche Thema und darüber, wie Sie die soziale Fitness in Ihrem Betrieb stärken können.
Teilzeit 2026: Was Sie als MAV wissen sollten
In Deutschland gibt es immer mehr pflegende Angehörige. Viele davon arbeiten in Teilzeit, die Pflegeheime sind zu teuer, viele wollen auch nicht die eigenen Eltern in ein Heim geben. Für die Betroffenen ist die Teilzeit nicht immer die erste Wahl, denn es ist klar, dass sich die Teilzeit oft im Alter nicht rechnet, denn sie geht zulasten der Rente. Umso wichtiger ist es, dass Sie als MAV wissen, welche Rechte Teilzeiter*innen haben, und ihnen diese Rechte sichern.
15.3. = Tag der Rückengesundheit: Machen Sie mit!
„Rück’n’Roll: Bring Bewegung in dein Leben“ – unter diesem Motto findet in 3 Wochen wie jedes Jahr der Tag der Rückengesundheit statt. Dieser Tag bietet eine gute Gelegenheit, den Dauerbrenner „Rücken“ wieder aufzugreifen, sichtbar zu machen und sowohl die Kolleg*innen als auch Ihre*n Arbeitgeber*in für rückenfreundliche Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren. Verschiedene Organisationen stellen rund um diesen Tag Materialien wie Plakate, Flyer, Infopakete oder Vorträge zur Verfügung, die Sie als MAV einfach nutzen können. Oder Sie organisieren in Abstimmung mit Ihrem*Ihrer Arbeitgebenden eigene kleine Gesundheitsangebote.
Höhere Eingruppierung bei fachlicher Einarbeitung
Müssen Beschäftigte, um ihre Tätigkeit ausüben zu können, festgelegte Schulungseinheiten durchlaufen, muss sich dies in der Eingruppierung niederschlagen. Beachten Sie dies, denn hier geht es schließlich um Ihr Geld (Kirchliches Arbeitsgericht (KAG) der Diözese Rottenburg-Stuttgart, 20.1.2025, Az. AS 08/24).
Mehr Arbeit gewünscht und nicht gehört: Wenn Beschäftigte in Teilzeit einfach ignoriert werden
Dienstgebende, die sich mit einem Aufstockungsverlangen eines*einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmenden konfrontiert sehen, schaffen nicht selten vollendete Tatsachen. Sie besetzen ganz einfach den Vollzeitarbeitsplatz mit einem*einer anderen Mitarbeitenden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat aber längst geklärt, dass das so nicht geht. Dienstgebende machen sich schadenersatzpflichtig (BAG, 18.7.2017, Az. 9 AZR 259/16).
Wie Sie sich im fortschreitenden digitalen Wandel verhalten
Längst hat auch in den sozialen Einrichtungen die Digitalisierung Einzug gehalten. Digitale Arbeitsplätze, die Einführung und Anwendung von Office-, Dokumentations- und Dienstplan-Programmen, aber auch Videokonferenzen sind mittlerweile Teil der Arbeitswirklichkeit. Gleichzeitig sind aber nicht alle Mitarbeitervertretungen gleich gut im Thema.
Super Tarifabschluss der Diakonie Niedersachsen
Die Verhandlungskommission des Diakonischen Dienstgeberverbandes Niedersachsen und die Gewerkschaften ver.di sowie Marburger Bund haben sich am 2.12.2025 auf einen umfassenden Tarifabschluss geeinigt (Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen). Davon profitieren mehr als 44.000 Beschäftigte der Diakonie in Niedersachsen.

Arbeitshilfen

  • Mitarbeiterzahl nach KSchG
  • Ablehnung Teilzeitwunsch
  • Übersicht: Angebote am Tag der Rückengesundheit