In vielen Tarifverträgen ist geregelt, dass Überstundenzuschläge erst gezahlt werden, wenn Beschäftigte die Regelarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreiten. Teilzeitkräfte erhalten daher bei Überstunden oft nur die Grundvergütung. Ob darin eine Diskriminierung liegt oder nicht, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt beantwortet (5.12.2024, Az. 8 AZR 370/20).




