AKTUELLES URTEIL

Mehr Geld für Teilzeitkräfte

In vielen Tarifverträgen ist geregelt, dass Überstundenzuschläge erst gezahlt werden, wenn Beschäftigte die Regelarbeitszeit einer Vollzeitkraft überschreiten. Teilzeitkräfte erhalten daher bei Überstunden oft nur die Grundvergütung. Ob darin eine Diskriminierung liegt oder nicht, hat das Bundesarbeitsgericht jetzt beantwortet (5.12.2024, Az. 8 AZR 370/20).

Maria Markatou

17.01.2025 · 1 Min Lesezeit

Teilzeitkraft macht Überstunden

Der Fall: Eine Teilzeitkraft arbeitete im Umfang von 40 % einer Vollzeitkraft. Auf das Arbeitsverhältnis fand ein Tarifvertrag Anwendung, der bezüglich Überstunden Folgendes regelte: Für Überstunden, die über die monatliche Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinaus geleistet werden und im jeweiligen Kalendermonat nicht durch Freizeit ausgeglichen werden können, gibt es einen Zuschlag von 30 % oder eine entsprechende Gutschrift im Arbeitszeitkonto.

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