Betriebsrat aktuell 20.12.2024

Sonderausgabe | Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Ihnen als Betriebsrat stehen in sozialen Angelegenheiten zwingend Mitbestimmungsrechte zu. Nutzen Sie diese!

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So sorgen Sie für einen angemessenen sozialen Umgang
Der soziale Umgang ist in den vergangenen Jahren in vielen Betrieben schwieriger geworden. Zum Teil beruht ein unsoziales Verhalten von Arbeitnehmern untereinander schlicht darauf, dass sich im Laufe der Jahre eine gewisse Ellenbogenmentalität eingeschlichen hat. Zum anderen haben aber auch wirtschaftliche Krisen und die damit verbundenen Maßnahmen wie Personalabbau dazu geführt, dass auf den Arbeitnehmern wachsender Druck lastet – nicht zuletzt haben aber teilweise auch der Fachkräftemangel und die Migrationskrise entsprechende Verhaltensweisen gefördert.
Hier haben Sie ein gewichtiges Wörtchen mitzureden
In Deutschland sind in den vergangenen Jahren in vielen Betrieben sogenannte Ethikrichtlinien diskutiert worden. Meist geht es dabei um die Bekämpfung von Korruption. Das Thema hat seinen Ursprung in den Vereinigten Staaten. Dort haben viele börsennotierte internationale Betriebe einen Verhaltenskodex eingeführt. Die entsprechenden Richtlinien sollen weltweit in den Unternehmen einheitlich umgesetzt werden. Deshalb gelten die Richtlinien auch für die Tochtergesellschaften in Deutschland. Und so kommen Sie als Betriebsrat mit ihnen in Berührung. Was Sie in Bezug auf die Ethikrichtlinien wissen müssen und wie Sie dabei mitreden, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte beim Homeoffice richtig nutzen
Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit. Seit Inkrafttreten des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes ist das sogar gesetzlich festgelegt. Und zwar in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG. Sie können also mitreden, wenn Ihr Arbeitgeber mit Kollegen vereinbart, dass sie ihre Tätigkeit zumindest teilweise aus dem Homeoffice erbringen.
So sind Sie bei der Lohn- und Gehaltsgestaltung zu beteiligen
Beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich schnell auf. Das gilt häufig auch für die betriebliche Lohn- und Gehaltsgestaltung. Denn als Betriebsrat haben Sie ein Wörtchen mitzureden. Dass Sie sich einbringen, sieht jedoch nicht jeder Arbeitgeber gern.
So nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte optimal
Die Arbeitszeit zukunftsgerecht zu gestalten, wird eines Ihrer großen Themen der nächsten Zeit sein. Denn eine gewisse Flexibilität ist in Zeiten schwankender Märkte und eines immer härteren Wettbewerbs für Ihren Arbeitgeber ein wichtiges Gut. Aber auch viele Kolleginnen und Kollegen bevorzugen flexible Arbeitszeiten. Als Betriebsrat haben Sie bei der Arbeitszeit umfangreiche Mitbestimmungsrechte.
Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit? Was haben wir zu beachten?
Frage: Wir wissen, dass Überstunden und Mehrarbeit in der Praxis zur betrieblichen Arbeitszeit eine besondere Rolle spielen. Auch bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft sowie Nachtarbeit gibt es einiges zu beachten. Was müssen wir wissen?
So schützen Sie die Gesundheit Ihrer Kollegen
Wer sich wohlfühlt, arbeitet effektiver. Als Betriebsrat sind Sie deshalb beim Arbeits- und Gesundheitsschutz besonders gefragt. Ihre Aufgabe ist es, sich dafür einzusetzen, dass die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt und Ihren Kolleginnen und Kollegen trotzdem arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen geboten werden. Gibt es in Ihrem Betrieb noch kein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), sollten Sie zudem grundsätzlich überlegen, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber eines vereinbaren. Denn die Erfahrung zeigt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten durch ein aktives BGM verringert werden können. Wie Sie sich in Sachen Gesundheitsschutz am besten einbringen können, lesen Sie im Folgenden.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Gehaltsgestaltung
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Betriebliche Ordnung