PRAXISWISSEN

Was gehört zur bezahlten Arbeitszeit? Was haben wir zu beachten?

Frage: Wir wissen, dass Überstunden und Mehrarbeit in der Praxis zur betrieblichen Arbeitszeit eine besondere Rolle spielen. Auch bei Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft sowie Nachtarbeit gibt es einiges zu beachten. Was müssen wir wissen?

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Antwort: Bei Überstunden sind Sie zu beteiligen

Überstunden und Mehrarbeit führen zu Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Als Betriebsrat haben Sie mitzubestimmen, ob Überstunden überhaupt zu leisten und wie viele Überstunden notwendig sind. Darüber hinaus bestimmen Sie mit, wenn es darum geht, welche Kolleginnen und Kollegen Überstunden leisten sollen und ob es Alternativen zu den geplanten Überstunden gibt.

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