Long Covid, Bandscheibenleiden, Erschöpfungssyndrome oder psychische Krankheiten: Diese und viele andere Leiden können in einer Langzeiterkrankung enden oder aber auch bereits nach wenigen Wochen ausgeheilt sein. Woran erkennen Sie als Betriebsrat oder Betriebsrätin, wann Sie es mit einer Langzeiterkrankung zu tun bekommen? Wann müssen Sie aktiv werden?
Haben Sie oder die Unternehmensleitung den Eindruck, dass es überdurchschnittlich viele langzeiterkrankte Beschäftigte oder insgesamt einen hohen Krankenstand im Betrieb gibt, sollte dieser subjektive Eindruck anhand von Fakten überprüft werden. Nur wenn Sie fundierte Informationen haben, können Sie mit allen anderen zusammen gegensteuern.
Fallen Kollegen länger aus, sollten Sie als Betriebsrat sich dafür einsetzen, dass diese bei der Rückkehr in den Betrieb optimal versorgt werden. Mit den richtigen Wiedereingliederungsmaßnahmen ermöglichen Sie diesen Kollegen, sich langsam wieder in die Arbeit einzufinden und die notwendige Genesung weiter voranzutreiben. Ihr Arbeitgeber kann so zumindest einer möglichen Verschlimmerung durch die Tätigkeit vorbeugen. Als Betriebsrat können Sie auf diese Weise im Rahmen des Ihnen Möglichen einer personenbedingten Kündigung vorbeugen.
Die erfolgreiche Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 SGB IX setzt vor allem eine gute Struktur voraus. Im Folgenden lege ich Ihnen deshalb dar, wie Sie als Betriebsrat Schritt für Schritt ein BEM gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber durchführen.
Als Teil der Fehlzeitenanalyse oder als ganz eigene Maßnahme der Wiedereingliederung und Prävention können Rückkehrgespräche dienen. Die Begriffe Krankenrückkehrgespräch und Rückkehrgespräch meinen das Gleiche: Ein aus dem Krankenstand zurückkehrender Beschäftigter muss ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen. Unternehmen verweisen dabei gern auf ihre Fürsorgepflicht oder die Notwendigkeit, sich um kranke Beschäftigte zu kümmern. Leider haben Sie es allerdings häufig mit Schönfärberei zu tun.
Fehlt einer Ihrer Kollegen krankheitsbedingt häufig oder über einen längeren Zeitraum oder ist er seinen Aufgaben krankheitsbedingt einfach nicht mehr so gewachsen, steht für Ihren Arbeitgeber schnell die wirtschaftliche Belastung im Vordergrund. Er wird deshalb unter Umständen über eine Kündigung des Beschäftigten nachdenken. In diesem Fall geht es um eine personenbedingte Kündigung.
In allen 4 Fallgruppen müssen die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung nach folgendem 3-stufigen Schema geprüft werden.
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings nehmen einige Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen es mit diesem Anspruch nicht allzu genau. Einige zahlen gar nicht. Andere nicht lange genug. Hier sind Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Unterstützung als Betriebsrat angewiesen.
