Betriebsrat aktuell 08.08.2025

Sonderausgabe | Die letzten Monate der Amtszeit

Wie Sie die nächsten Monate sinnvoll nutzen, um Ihre Wiederwahl bzw. Nachfolge guter Kollegen vorzubereiten

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Noch einmal kandidieren oder einen neuen Schritt gehen?
Die meisten Betriebsratsmitglieder fragen sich am Ende der Amtszeit, ob sie erneut kandidieren wollen. Die Antwort hängt meist von verschiedenen Kriterien ab. Während sich von der Arbeit freigestellte Betriebsrätinnen und Betriebsräte häufig für eine erneute Kandidatur entscheiden, ist es bei Teilzeit-Betriebsräten völlig unterschiedlich. Häufig hängt die Entscheidung davon ab, wie gut sie ihre Betriebsratstätigkeiten und ihre reguläre Arbeit unter einen Hut bekommen haben. Gab es hingegen in der zurückliegenden Amtszeit häufig berufliche Probleme oder sogar Konflikte wegen der Betriebsratstätigkeit, fragen sich die betroffene Betriebsrätinnen und -räte eher, ob sie sich das noch einmal für weitere 4 Jahre „antun“ sollen. Im Folgenden lesen Sie, welche Überlegungen Sie tätigen können, um in Ihrer eigenen Entscheidung einen Schritt voranzukommen.
Diese Eigenschaften machen einen erfolgreichen Betriebsrat aus
Die Frage ist nicht neu. Dennoch werden Sie sich vielleicht gerade jetzt, wo sich die Amtszeit dem Ende neigt, die Frage stellen, was einen guten Betriebsrat ausmacht. Im Allgemeinen können Sie als Betriebsrat sich dabei häufig gute Führungskräfte zum Vorbild nehmen. Denn deren wichtigste Führungsqualitäten sind auch sehr wichtig für ein gutes Funktionieren des Betriebsrats.
Zeigen Sie, wofür Sie stehen, und überzeugen Sie andere von sich
Die Beziehung von Betriebsräten und Arbeitgebern ist heute in so manchem Unternehmen partnerschaftlich. Die meisten Arbeitgeber wissen, dass ihre Betriebsräte die Arbeitnehmerbelange unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Betriebs vertreten. Dennoch: In kritischen Situationen kommt es zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten immer wieder zu Auseinandersetzungen. In solchen Zeiten verbinden die Arbeitgeber mit Ihnen als Betriebsrat oft nichts Positives. Sie behandeln Sie teilweise sogar ungerecht. Um der Situation vorzubeugen, dass Ihr Arbeitgeber dafür sorgt, dass auch Ihre Kollegen aus der Belegschaft nicht mehr von Ihrer Kompetenz überzeugt sind, können Sie als Betriebsrat Ihre Akzeptanz unter Umständen durch ein gezieltes Selbstmarketing erhöhen.
Nutzen Sie die letzten Monate Ihrer Amtszeit zur Vorbereitung der Wahlen
Ihre Schulungen als Betriebsrat sind ein leidiges Thema. Denn die Fortbildungen sorgen immer wieder für Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber. Schließlich lassen die meisten Arbeitgeber Schulungen nur im unbedingt notwendigen Rahmen zu. Manchmal kommen sie aber noch nicht einmal den gesetzlichen Regelungen nach. Dann ist Zoff programmiert. 2025 könnte ein Jahr sein, in dem es besonders viele Auseinandersetzungen rund um Weiterbildungsmaßnahmen gibt. Denn der eine oder andere Arbeitgeber wird Schulungen für das letzte Amtsjahr nicht mehr für notwendig halten. Damit Sie gerade jetzt adäquat auf die Vorhaben Ihres Arbeitgebers reagieren können, lesen Sie das Wichtigste zu Ihren Schulungsansprüchen im Folgenden.
Bringen Sie Ihre Ausstattung auf Vordermann – auf Kosten Ihres Arbeitgebers
Damit Sie Ihre Aufgaben gut erledigen können, benötigen Sie Büromaterial, Schulungen usw. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen alles zur Verfügung zu stellen, was Sie für Ihre Arbeit benötigen. Das gilt selbstverständlich auch im letzten Jahr Ihrer Amtszeit.
So finden Sie qualifizierte Nachfolger für das Gremium
Nicht nur viele Unternehmer plagen Nachwuchssorgen, sondern auch so manch einen Betriebsrat. In gut einem Jahr finden die nächsten regulären Betriebsratswahlen statt. Sind Sie ein junges Gremium und haben alle Lust, noch etwas weiterzumachen, sind Sie gut dran. Es gibt allerdings auch einige Betriebsräte, in denen sich Kollegen in den Ruhestand verabschieden oder das Amt einfach nicht mehr ausüben wollen. In einem solchen Fall sollten Sie als Betriebsrat sich frühzeitig um den Fortbestand Ihres Gremiums kümmern. Eine strategische Nachfolgeplanung ist auch im Hinblick auf Ihr Gremium sinnvoll.
Mit diesen 4 Tipps setzen Sie Schulungsansprüche durch
Haben Sie als Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst, benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Sollte er trotzdem Einwände haben, kann er oder können Sie die Einigungsstelle zur Klärung anrufen. Mit den folgenden 4 Tipps können Sie das hoffentlich vermeiden.
Berücksichtigen Sie diese 4 Regeln bei der Suche nach Kandidaten
Wenn es darum geht, Kandidaten für den Betriebsrat zu finden, sollten Sie bestimmte Kriterien immer berücksichtigen. Denn gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wird die Suche nicht immer einfach sein. Umso wichtiger ist das richtige Verhalten von Anfang an.

Arbeitshilfen

  • Sind Sie ein qualifizierter Betriebsrat?
  • Muster-Schreiben: Teilnahme an einer Schulung (Entsendebeschluss)
  • Übersicht: Was Sie nach § 40 Abs. 2 BetrVG verlangen können
  • Muster-Schreiben: Einrichtung einer Homepage im Intranet
  • Muster-Schreiben: Mindestausstattung des Betriebsrats