Betriebsrat aktuell 01.08.2024

Sonderausgabe | Auszubildende & Wahl der JAV

So unterstützen Sie Ihre
jungen Kollegen beim Start und bei der Wahl der JAV

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Wenn ein Auszubildender bei Ihnen anfängt
Bevor ein Jugendlicher eine Ausbildung in Ihrem Betrieb startet, schließt Ihr Arbeitgeber mit ihm einen Ausbildungsvertrag ab (§10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Dabei reden Sie als Betriebsrat – wie bei allen anderen Arbeitsverträgen auch – nicht mit. Wie sonst auch sind Sie aber bei der Einstellung gefragt (§ 99 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Die wichtigsten Punkte, auf die Sie bei Beginn der Ausbildung achten sollten, habe ich kurz und knapp hier zusammengestellt.
So unterstützen Sie Ihre jungen Kollegen und sorgen für einen gelungenen Start
Deutschland ist weltweit bekannt für seine guten Ausbildungen. Das Angebot an Ausbildungsplätzen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. 2024 sollen in vielen Betrieben möglichst mehr Auszubildende als 2023 eingestellt werden. Lesen Sie, wie Sie helfen, Ihre jungen Kollegen erfolgreich zu integrieren.
Welches Gehalt Ihren Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung zusteht
Es gibt immer wieder Arbeitgeber, die glauben, Auszubildende extrem schlecht bezahlen zu dürfen. Das geht allerdings nicht. Ihr Arbeitgeber ist vielmehr verpflichtet, Ihren jungen Kollegen eine angemessene Vergütung zu zahlen. Im Hinblick auf die Not der Arbeitgeber, gute Auszubildende zu finden, dürfte das eigentlich gar kein Thema mehr sein. Die Praxis zeigt allerdings, dass einige Arbeitgeber auch weiterhin gerne an den Kosten für die Ausbildung sparen.
Binden Sie Ihre Kollegen aus der JAV ein
Die JAV-Mitglieder sind nicht automatisch Mitglieder in Ihrem Gremium. Das sind 2 voneinander unabhängige Gremien. Aber damit die Belange der Jugendlichen und Auszubildenden auch von Ihnen ausreichend gekannt und berücksichtigt werden, haben die Kollegen aus der JAV das Recht, an Ihren Sitzungen teilzunehmen (§ 67 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)).
Antworten auf die wichtigsten 11 Fragen zur JAV
Zum 1.8. oder 1.9.2024 startet in vielen Betrieben das neue Ausbildungsjahr. Dabei richtet sich Ihr Blick als Betriebsrat nicht nur auf Ihre allgemeinen Fürsorgepflichten gegenüber Ihren jungen Kolleginnen und Kollegen. Dieses Jahr ist Ihre intensive Unterstützung vielmehr gleich zum Start des Ausbildungsjahres gefragt. Denn 2024 ist Wahljahr. Sie müssen die Auszubildenden und natürlich auch alle anderen jungen Arbeitnehmer bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) unterstützen, § 80 Abs. 1 Nr. 5 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Wahl der JAV finden Sie hier:
Setzen Sie sich jetzt für die Übernahme von Auszubildenden ein
Ausbildungsverträge sind nach §§ 10, 21 Berufsbildungsgesetz zeitlich befristet. Folge dessen ist immer häufiger, dass ausgelernte Auszubildende nicht in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden. Hier sollten Sie als Betriebsrat gegensteuern.
Die Stimme der JAV in Ihrem Unternehmen
Sind die jungen Kolleginnen und Kollegen in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt, stellt sich ihnen die Frage, welche Rechte und Pflichten sie in diesem „kleinen Betriebsrat“ haben. Hier können und müssen Sie als Betriebsrat weiterhelfen und sie aufklären. Die einzelnen Rechte und Pflichten sehen wie folgt aus:

Arbeitshilfen

  • Größe der JAV
  • Überprüfung JAV
  • Betriebsvereinbarung: Übernahme von Auszubildenden
  • Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitglieds
  • Kündigung von Auszubildenden