Bevor ein Jugendlicher eine Ausbildung in Ihrem Betrieb startet, schließt Ihr Arbeitgeber mit ihm einen Ausbildungsvertrag ab (§10 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)). Dabei reden Sie als Betriebsrat – wie bei allen anderen Arbeitsverträgen auch – nicht mit. Wie sonst auch sind Sie aber bei der Einstellung gefragt (§ 99 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)). Die wichtigsten Punkte, auf die Sie bei Beginn der Ausbildung achten sollten, habe ich kurz und knapp hier zusammengestellt.
