Betriebsrat aktuell 01.09.2025

Sonderausgabe | Arbeitsunfähigkeit und Krankenkontrollen

ARBEITSUNFÄHIGKEIT UND KRANKENKONTROLLEN – Wer erkrankt, hat bestimmte Pflichten zu erfüllen. Welche das sind, lesen Sie in dieser Ausgabe.

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Das sind Ihre Pflichten als Arbeitnehmer
Krank im Urlaub? Auch das kommt hin und wieder vor. In diesem Fall gelten besondere Regelungen, die Sie kennen sollten. Sie lesen sie im Folgenden.
Der Beweiswert ist schwer zu erschüttern
Sie und Ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen weisen eine Arbeitsunfähigkeit durch ein Attest nach. Gerade in Zeiten, in denen die Krankheitsquote hoch ist, zweifeln Arbeitgeber allerdings schnell an der Wahrheit einer Erkrankung. Das gilt erst recht, wenn sich z. B. die Kündigungsfrist und die Dauer einer AU-Bescheinigung decken. Es gibt allerdings durchaus auch andere Gründe, die dazu führen können, dass Ihr Arbeitgeber Zweifel hegt. Diese sollten Sie als Betriebsrat kennen.
Setzen Sie sich für umfassende präventive Maßnahmen ein
Arbeits- und Gesundheitsschutz sind wichtig, um den arbeitenden Menschen gesund zu erhalten und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu fördern und langfristig zu sichern. Ihr Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er sich grundsätzlich für einen guten Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen einsetzt. Das ist seine Pflicht. Es führt aber auch zu geringeren Fehlzeiten, die im Interesse aller Beteiligten sind.
Erzählen Sie nicht zu viel
Ein Krankenrückkehrgespräch führt Ihr Arbeitgeber mit einem Kollegen, der längere Zeit arbeitsunfähig krank gewesen ist, um herauszufinden, ob es ihm wieder gut geht. Zudem wollen die meisten Arbeitgeber dadurch ausloten, ob die Ursache der Erkrankung im betrieblichen Bereich zu suchen ist. Vergessen Sie bei solchen Gesprächen nicht, dass Ihr Arbeitgeber damit auch eine gewisse Kontrolle ausübt. Darauf, dass das nicht zu viel wird, können Sie Einfluss nehmen.
Was Sie zum Fehlzeitenmanagement wissen müssen
Generell könnte man Fehlzeiten als Abwesenheit vom Betrieb während der vorgesehenen Arbeitszeiten bezeichnen. Berücksichtigen Sie bei dieser Definition aber immer die verschiedenen Ursachen für die Fehlzeiten. Denn nicht jedes Fehlen wirkt sich für Ihren Arbeitgeber gleichermaßen negativ aus: Während seines Urlaubs etwa ist ein Mitarbeiter auch abwesend. Diese Fehlzeit ist aber einkalkuliert. Anders ist es, wenn Mitarbeiter aufgrund von Arbeitsunfällen oder Erkrankungen ausfallen. Hier kommen Organisationsarbeiten und Kosten auf Ihren Arbeitgeber zu. Schwierig sind Fehlzeiten, die mit einer Arbeitsunfähigkeit einhergehen.
Worauf Ihre erkrankten Kolleginnen und Kollegen Anspruch haben
Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings nehmen einige Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberinnen es mit diesem Anspruch nicht allzu genau. Einige zahlen gar nicht. Andere nicht lang genug. Hier sind Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf Ihre Unterstützung als Betriebsrat angewiesen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: 6 Urteilsfälle, in denen der Beweiswert einer AU erschüttert war
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Krankenrückkehrgespräche
  • Übersicht: Fehlzeitenanalyse