Als Betriebsrat bestimmen Sie mit
Als Betriebsrat haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und andere Normen durchgeführt werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Zudem ist es Ihre Aufgabe, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu fördern (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG).