Betriebsrat aktuell 29.03.2026

SONDERAUSGABE APRIL 2026: TECHNISCHE ÜBERWACHUNG & KI

Hier sollten Sie die datenschutzrechtlichen Aspekte sowie Verhaltens-und Leistungskontrollen im Blick haben.

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KI ist auch Ihr Thema als Betriebsrat
Das Thema künstliche Intelligenz (KI) beschäftigt die Arbeitgeber bereits seit einiger Zeit. Die Verwendung hat in den meisten Unternehmen längst Einzug gehalten. Vor allem in der IT, in der Forschung und Entwicklung, in der Personalabteilung sowie im Vertrieb wird auf KI gesetzt. Der Einsatz von KI kann Arbeitsabläufe beeinflussen und tut das häufig auch. Er wirkt sich damit unmittelbar auf Ihre Kolleginnen und Kollegen aus. Als Betriebsrat sollten Sie sowohl die datenschutzrechtlichen Aspekte als auch Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Leistungs- und Verhaltenskontrolle im Blick haben.
Was Sie zum Einsatz künstlicher Intelligenz unbedingt wissen müssen
Der Einsatz von KI beeinflusst häufig die Arbeitsabläufe. Er wirkt sich damit unmittelbar auf Ihre Kolleginnen und Kollegen aus. Als Betriebsrat sollten Sie deshalb sowohl die datenschutzrechtlichen Aspekte als auch Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der Leistungs- und Verhaltenskontrolle im Blick haben und versuchen, eventuelle Risiken mithilfe Ihrer Beteiligungsrechte zu minimieren.
Wie Sie als Betriebsrat bei technischen Überwachungsmaßnahmen mitreden
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) reden Sie als Betriebsrat bei Fragen der Überwachung durch technische Einrichtungen mit. Sie haben dabei wie bei allen anderen sozialen Angelegenheiten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Ihr Arbeitgeber darf also keine Maßnahmen treffen, ohne Sie als Betriebsrat zumindest nach Ihrer Sichtweise gefragt zu haben.
So setzen Sie Ihrem Arbeitgeber Grenzen
Als Betriebsrat reagieren Sie auf das Thema Verhaltens- und Leistungskontrolle besonders sensibel. Denn Kontrollen sind nur in Grenzen erlaubt. Handlungsspielraum hat Ihr Arbeitgeber vor allem, wenn er den Verdacht hat, ein Kollege könnte sich rechtswidrig verhalten haben. Allerdings steht ihm unabhängig davon in einigen Bereichen die Durchführung von Stichproben zu. Die Persönlichkeitsrechte von Ihnen und Ihren Kollegen hat Ihr Arbeitgeber immer zu wahren.
Verletzung Mitbestimmungsrechte
Sollte Ihr Arbeitgeber Ihre Mitbestimmungsrechte ignorieren, können Sie ihn mit dem folgenden Schreiben auf seine Pflicht zur Einhaltung hinweisen.
Wie Sie bei welchen Kontrollen zu beteiligen sind
Ihr Arbeitgeber bzw. Ihre Arbeitgeberin hat vielfältige Kontrollmöglichkeiten. Wie Sie bei den einzelnen Kontrollen zu beteiligen sind, entnehmen Sie dem folgenden Überblick.
Die KI-Verordnung der Europäischen Union ist da
Ab sofort sollten Sie als Betriebsrat auch überwachen, dass Ihr Arbeitgeber die KI-Verordnung der Europäischen Union (EU) berücksichtigt. Diese ist am 2.8.2024 in Kraft getreten. Die meisten Regelungen gelten allerdings erst nach einer 2-jährigen Übergangsfrist, also ab dem 2.8.2026.

Arbeitshilfen

  • Überblick: Relevante Gesetze
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Künstliche Intelligenz
  • Übersicht: Betriebsrat & künstliche Intelligenz
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Einführung von Mitarbeiterkontrollen
  • Muster-Schreiben: Verletzung Mitbestimmungsrechte
  • Übersicht: Wie Sie bei welchen Kontrollen zu beteiligen sind