Ein wirksam vereinbartes zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der Befristung. Das gilt auch für Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung. Sollte Ihr Arbeitgeber allerdings einen Kollegen bzw. eine Kollegin aus dem Gremium benachteiligen, indem er ihm/ihr wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat der/die Betroffene Anspruch auf Abschluss des entsprechenden Folgevertrags (Bundesarbeitsgericht, 18.6.2025, Az. 7 AZR 50/24).
