Betriebsrat aktuell 10.12.2024

Nr. 12 | Dezember 2024

Top-Thema: Homeoffice – So sorgen Sie als Betriebsrat 2025 für gesunde Arbeitsbedingungen im Homeoffice

Download PDF
So reden Sie mit, wenn ein Kollege aus dem Ausland arbeiten möchte
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit, kurzzeitig mobile Arbeit aus dem Ausland zu leisten (Workation). Diese Chance löste auch den Rechtsstreit im vorliegenden Fall aus. Und zwar, als der Arbeitgeber entschied, mobile Arbeit aus dem Ausland zukünftig nur noch in Härtefällen zu erlauben, und den Antrag eines Mitarbeiters ablehnte. Der vom Arbeitnehmer eingebundene Betriebsrat wollte daraufhin die Einigungsstelle anrufen. Schließlich waren die Voraussetzungen zur mobilen Arbeit in einer Betriebsvereinbarung geschaffen worden. Das Landesarbeitsgericht Köln musste nun entscheiden, ob das überhaupt zulässig ist (7.3.2024, Az. 9 TaBV 6/24).
Ziele zu spät festgelegt: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Schadenersatz
Viele Beschäftigte erhalten ein Fixgehalt und einen variablen Anteil. Der variable Anteil, oft als Bonus bezeichnet, ist an das Erreichen bestimmter Ziele geknüpft. Legt Ihr Arbeitgeber die Ziele aber so spät innerhalb des jeweiligen Geschäftsjahres fest, dass sie ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen, muss Ihr Arbeitgeber im Zweifel den Bonus in voller Höhe zahlen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln kürzlich entschieden (6.2.2024, Az. 4 Sa 390/23).
Arbeitnehmer hat kein Wahlrecht – Arbeitgeber entscheidet
Tarifverträge regeln in vielen Unternehmen die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten. In ihnen finden sich auch immer wieder Regelungen zur Handhabung von Überstunden. Sind sie nicht eindeutig, kommt es schnell zu Auseinandersetzungen. So auch in einem kürzlich vom Arbeitsgericht Suhl entschiedenen Fall (21.3.2024, Az. 4 Ca 1072/23).
So sorgen Sie als Betriebsrat 2025 für gesunde Arbeitsbedingungen im Homeoffice
Das Homeoffice hat sich in den letzten Jahren als feste Größe in der Arbeitswelt etabliert. Auch wenn einige Unternehmen ihre Mitarbeiter wieder vermehrt ins Büro zurückholen möchten, ist der Wunsch vieler Beschäftigter nach Flexibilität und einer guten Work-Life-Balance groß. Das Home­office bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vorteile wie weniger Pendelzeit und eine flexiblere Tagesgestaltung. Gleichzeitig entstehen aber auch neue Herausforderungen für die Gesundheit der Beschäftigten, denen Sie sich als Betriebsrat stellen müssen. Es wird daher immer wichtiger, dass Sie als Betriebsrat gesunde Arbeitsbedingungen im Homeoffice durchsetzen und Ihre Kolleginnen und Kollegen in einer hybriden Arbeitswelt unterstützen.
Darf unser Arbeitgeber einen Kollegen einfach herabstufen?
Frage: Unser Arbeitgeber informierte uns heute, dass er vorhat, einen bisherigen Bereichsleiter abzuberufen. Er möchte ihn ab sofort als Sachbearbeiter beschäftigen. Wir fragen uns, ob er uns nicht vorher hätte informieren und unsere Zustimmung einholen müssen. Ist die Angelegenheit nicht mitbestimmungspflichtig?
Arbeitgeber darf Teilnahme nicht durch Drohung mit Abmahnung verhindern
Selbst wenn Ihr Arbeitgeber eine Betriebsratssitzung für nicht notwendig hält, darf er Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Betriebsrat für den Fall der Teilnahme nicht mit Sanktionen wie einer Abmahnung oder Lohnkürzung drohen, um die Teilnahme am Treffen zu verhindern. Das sei eine rechtswidrige Behinderung der Betriebsratsarbeit, stellte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klar (30.8.2023, Az. 12 TaBV 18/23).
Neuer Rekord bei krankheitsbedingten Fehltagen
Die Zahlen der gesetzlichen Krankenkassen zum ersten Halbjahr 2024 sind besorgniserregend. Alle Krankenkassen melden neue Rekorde bei den krankheitsbedingten Fehltagen. Die Erklärungen für den Anstieg sind vielfältig. Von weiterhin steigenden psychischen Belastungen über eine Erkältungswelle im Sommer bis hin zur telefonischen Krankschreibung wird alles herangezogen, was zu einem Anstieg geführt haben könnte. Für Sie als Betriebsrat ist das ein Alarmzeichen. Nehmen Sie den allgemein hohen Krankenstand zum Anlass, die Situation in Ihrem Betrieb zu prüfen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Ihre 6 wichtigsten Pflichten
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Altersteilzeit