Betriebsrat aktuell 03.11.2025

NR. 11 | NOVEMBER 2025

TOP-THEMA: MITARBEITERÜBERWACHUNG

Sind diese Überwachungsmaßnahmen bei Ihnen gut geregelt?

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BAG stärkt die Rechte freigestellter Betriebsräte
Das Thema Vergütung von freigestellten Betriebsräten zieht immer wieder Auseinandersetzungen nach sich. Denn nach dem Betriebsverfassungsgesetz haben die Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf die gleiche Lohnentwicklung wie vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Unternehmen. Ihr Arbeitsentgelt soll also in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Kolleginnen und Kollegen steigt, auch angehoben werden. Allerdings ist das jeweilige Betriebsratsmitglied für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Anspruchs darlegungs- und beweispflichtig. Kommt es jedoch dazu, dass der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Vergütungserhöhung korrigiert, die für den betroffenen Betriebsrat als Anpassung seines Entgelts nach § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG zu bewerten war, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung fehlerhaft war. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich entschieden (20.3.2025, Az. 7 AZR 46/240).
Beschäftigte müssen mit Firmenwagen ordentlich umgehen und Schäden umgehend melden
Ein Firmenwagen gehört ins Firmeneigentum wie andere Gegenstände auch. Profitieren Kolleginnen und Kollegen von einem Firmenwagen, müssen sie mit diesem sorgsam umgehen, ebenso wie mit allen anderen Gegenständen, die im Eigentum Ihres Arbeitgebers stehen. Das gilt erst recht, wenn es um die Rückgabe eines zur privaten Nutzung überlassenen Autos geht. Denn halten die Betroffenen sich nicht daran, riskieren sie, für die Kosten der Reinigung aufkommen zu müssen. Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln zeigt, dass das vor allem dann gilt, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fahrzeug geraucht haben (14.1.2025, Az. 7 SLa 175/24).
Keine dauerhafte Teilzeit während der Brückenteilzeit
Hat eine Kollegin oder ein Kollege mit Ihrem Arbeitgeber erfolgreich Brückenteilzeit vereinbart, kann er bzw. sie während seiner/ihrer Brückenteilzeit keinen Antrag auf unbefristete Teilzeit für die Zeit danach stellen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (2.12.2024, Az. 16 GLa 821/24).
Mitarbeiterüberwachung: Sind diese häufigen Überwachungsmaßnahmen bei Ihnen gut geregelt?
In vielen Betrieben ist das Thema Mitarbeiterüberwachung längst kein Randthema mehr. Kameras, GPS-Systeme, elektronische Zutrittskontrollen oder E-Mail-Analysen – die technischen Möglichkeiten nehmen ständig zu. Und mit ihnen steigen auch die Risiken für Persönlichkeitsrechts- und Datenschutzverstöße. Daher hatte ich bereits in der Juni-Ausgabe von „Betriebsrat aktuell“ häufig gestellte Fragen von Lesern zu diesem Thema für Sie beantwortet. Dass das Thema für Sie sehr aktuell ist, zeigen die Leserfragen, die uns seitdem erreicht haben. 4 besonders wichtige Themen greife ich daher hier noch einmal auf.
Diese Pflichten haben Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen
Als Betriebsrat sind Sie weiterhin Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin. In dieser Funktion haben Sie Pflichten einzuhalten. Diese beschränken sich nicht darauf, morgens regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen haben darüber hinaus eine Vielzahl anderer arbeitsvertraglicher Nebenpflichten einzuhalten, die teilweise gar nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag festgehalten sind. Welche Pflichten das sind und woran Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen denken müssen, lesen Sie im Folgenden.
Mit einer Stichtagsregelung ist Ihr Arbeitgeber auf der sicheren Seite
Erhalten Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen Jahressonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld? Dann kann eine Stichtagsregelung dafür sorgen, dass kürzlich ausgeschiedene Kolleginnen oder Kollegen keine Zahlung erhalten. Denn eine tarifliche Regelung, nach der Beschäftigte mit dem Novembergehalt eine Jahressonderzahlung erhalten, kann als Stichtagsregelung zu verstehen sein, sodass ausgeschiedene Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt sind. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung klargestellt (28.1.2025, Az. 5 SLa 115/24).
Diese Pläne hat die Bundesregierung
Die aktuelle Bundesregierung möchte im Arbeitsrecht einiges ändern. So plant sie die Abkehr vom 8-Stunden-Tag. Es soll eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt werden. Das hätte gravierende Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine konkrete Umsetzung steht zurzeit nicht zur Debatte. Was in Aussicht steht, lesen Sie im Folgenden.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Betriebsvereinbarung zu Überwachungsmaßnahmen
  • Übersicht: Die wichtigsten Pflichten im Überblick
  • Muster-Betriebsvereinbarung: Nutzung der elektronischen Personalakte