Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 18.09.2025

Sonderausgabe | Berufskrankheiten

SONDERAUSGABE: BERUFSKRANKHEITEN – Über die Jahre hinweg können Arbeitsbedingungen schwere Krankheiten auslösen!

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Bei Berufskrankheiten kommt es auch auf Ihr Wissen als Betriebsrat an!
Wie gut kennen Sie sich als Betriebsrat mit dem Thema Berufskrankheiten aus? Vielleicht denken Sie: „Das betrifft bei uns doch kaum jemanden.“ Doch ein Blick in die aktuelle Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zeigt: Das Thema ist größer, als viele denken – und für die Kolleginnen und Kollegen im Ernstfall von enormer Bedeutung.
Für Sie als Betriebsrat ist es wichtig, dass Sie den rechtlichen Rahmen von Berufskrankheiten kennen
Eine Erkrankung stellt für viele Kollegen eine erhebliche Belastung dar: Die Gesundheit ist angegriffen, der Lebensrhythmus aus dem Takt, die Fähigkeit zu arbeiten ist eingeschränkt und der Gürtel muss enger geschnallt werden. Besonders hart ist es dann, wenn die Krankheit durch die Arbeit entstanden ist. Oftmals ist es jedoch nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob eine Krankheit auch tatsächlich als Berufskrankheit anerkannt werden kann, und der Weg dahin ist steinig. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Betriebsrat über den rechtlichen Rahmen informiert sind. Denn nur so können Sie betroffene Kollegen wirksam unterstützen. Schließlich gilt seit 2021 eine wichtige gesetzliche Änderung, die Sie kennen sollten.
„Alles aus einer Hand“ – das gilt bei einer Berufskrankheit und den Leistungen im BEM
Wie tief ist Ihr Wissen als Betriebsrat über Kostenübernahme und die Leistungen, die einen Kollegen auf dem Weg der Rehabilitation unterstützen, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen? Wenn einer Ihrer Kollegen an einer Berufskrankheit erkrankt, z. B. an weißem Hautkrebs, steht er häufig nicht nur vor medizinischen, sondern auch vor beruflichen Herausforderungen. Gerade in solchen Fällen ist das BEM zentrales Instrument, um den Arbeitsplatz langfristig zu sichern. Bei einer Berufskrankheit kommen dann alle Leistungen von der Unfallversicherung.
Informieren und begleiten Sie betroffene Kollegen bei der Anerkennung einer Berufskrankheit
„Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer ...“ Dieses deutsche Pop-Lied beschreibt treffend, wie es vielen Betroffenen ergeht, wenn sie ihre Krankheit als Berufskrankheit anerkennen lassen möchten. Dieser Weg wird leichter für die Kollegen, wenn sie durch den Arbeitgeber und auch durch Sie als Betriebsrat begleitet werden und Unterstützung erfahren. Das Berufskrankheitenverfahren ist komplex und allein lässt es sich kaum bewältigen. Erfahren Sie, wie Sie und Ihr Arbeitgeber hier positiven Einfluss nehmen können.
Chef muss ungeimpften Arbeitnehmern statt einer Freistellung eine zumutbare Tätigkeit zuweisen
Das Thema Corona ist zumindest arbeitsrechtlich noch nicht durch. Hinzu kommt, dass auch neue Corona-Varianten im Umlauf sind. Ein etwas älteres, aber nach wie vor aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Würzburg definiert die Pflichten des Arbeitgebers. Denn so ganz einfach mal eben ungeimpfte Arbeitnehmer von der Arbeit freistellen geht nicht (ArbG Würzburg, 14.12.2022, Az. 3 Ca 496/22). Wichtig: Das Urteil hat nicht nur Relevanz für Corona-Fälle, sondern gilt allgemein im Hinblick auf ungeimpfte Arbeitnehmer.
Ihr Arbeitgeber muss die nachgehende Gesundheitsvorsorge für ehemalige Kollegen regeln
Nicht jede Krankheit zeigt sich unmittelbar. Gerade bei beruflich bedingten Erkrankungen, insbesondere durch Gefahrstoffe, Strahlung oder Stäube, treten oft erst Jahre oder Jahrzehnte nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben Probleme auf. Daher gibt es die sogenannte „nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge“. Diese gesetzlich verankerte Pflicht schützt nicht nur die Gesundheit ehemaliger Kollegen, sondern ist auch ein wichtiges Instrument der Prävention. Für Sie als Betriebsrat bedeutet das, aufmerksam zu sein und auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu achten. Wie oft kam bisher die nachgehende Vorsorge in Ihrem Betrieb vor?
Mit dieser Checkliste sind Sie als Betriebsrat für das Thema Berufskrankheiten gewappnet
Wie steht es um das Thema Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb? Wie gut wissen Sie als Betriebsrat und auch Ihre Kollegen darüber Bescheid? Als Arbeits- und Gesundheitsschützer Ihrer Kollegen ist es wichtig, die Risiken im Betrieb zu kennen und betroffene Kollegen gezielt zu unterstützen. Nutzen Sie die Checkliste und erarbeiten Sie sich ein Bild über mögliche arbeitsbedingte Erkrankungen. Mit diesem Wissen können Sie dann im ASA auf mehr Prävention hinwirken und die Kollegen aufklären.
Weisen Sie Ihre Kollegen auf ihr Recht hin!
Eine anerkannte Berufskrankheit sichert die Kollegen medizinisch und auch finanziell besser ab. Das entlastet ungemein, sodass „eine Sorge“ dann wegfällt. Ein zentrales Element im Rahmen des Anerkennungsverfahrens einer Berufskrankheit ist das ärztliche Gutachten, das unabhängig klärt, ob ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und der Erkrankung besteht. Wichtig ist für Ihre Kollegen: Sie müssen nicht den Gutachter nehmen, der von der Unfallversicherung vorgeschlagen wird.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb
  • Übersicht: Der Anerkennungsweg zu einer Berufskrankheit
  • Übersicht: Leistungsträger im BEM