Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 19.05.2025

Sonderausgabe: Juni 2025

SEXUELLE BELÄSTIGUNG – kommt auch in Ihrem Betrieb vor. Gehen Sie als Betriebsrat dagegen vor!

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Basiswissen, das Sie in Ihrem Amt brauchen
Kommt sexuelle Belästigung in Ihrem Betrieb vor? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn das Problem ist oft nahezu unsichtbar – wie ein Eisberg, bei dem nur die Spitze sichtbar ist. Klar ist jedoch: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein ernst zu nehmendes Problem, das nicht nur die betroffenen Kolleginnen und Kollegen belastet, sondern auch das gesamte Betriebsklima negativ beeinflusst. Doch was genau fällt unter sexuelle Belästigung? Als Betriebsrat brauchen Sie fundiertes Wissen zu diesem Thema. Nur so können Sie präventiv handeln und betroffene Beschäftigte angemessen unterstützen.
Mit klarer Linie gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Gibt es in Ihrem Betrieb bereits eine Betriebsvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz? Nein? Dann wird es Zeit! Per Gesetz ist sexuelle Belästigung bereits durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) untersagt, dennoch sollte es auch eine Vereinbarung für den Arbeitsplatz geben, damit das Vorgehen bei Verdacht oder einer Anschuldigung auch allen Kollegen klar ist. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen sowie zu Ihren Aufgaben als Interessenvertretung!
Beispiele für sexuelle Belästigungen im betrieblichen Alltag
Die #MeToo-Debatte hat eindrucksvoll gezeigt, wie allgegenwärtig das Thema sexuelle Belästigung ist – auch am Arbeitsplatz. Doch wo genau verläuft die Grenze zwischen einem harmlosen Kompliment und einer unangemessenen Annäherung? […]
Sorgen Sie als Betriebsrat für klare Abläufe bei sexueller Belästigung
War es „nur“ ein derber Witz oder bereits sexuelle Belästigung? Was tun Sie als Betriebsrat, wenn sich eine betroffene Person an Sie wendet? Ohne klare Regelungen und ausreichende Vorbereitung drohen rechtlich und menschlich schwerwiegende Fehlentscheidungen. Deshalb ist es wichtig, dass in Ihrem Betrieb verbindliche Verfahren zum Umgang mit Beschwerden existieren – ebenso wie klar definierte Maßnahmen, die Ihr Arbeitgeber bei bestätigter sexueller Belästigung ergreift. Schlagen Sie als Betriebsrat Ihrem Arbeitgeber bei Bedarf nachfolgenden Prozess vor.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: riskant für den Täter und den Arbeitgeber
Es ist nicht zu fassen. Es gibt im Jahr 2025 immer noch Beschäftigte, die meinen, sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz seien ein Kavaliersdelikt. Richtig ist hingegen – zu Recht –, dass sie damit massiv ihren Arbeitsplatz gefährden. Aber das Risiko liegt nicht nur bei den Tätern.
Bei uns doch nicht! Oder doch? Schärfen Sie Ihre Wahrnehmung für sexuelle Belästigung
Wegen ein paar derber Witze oder anzüglicher Bemerkungen geht kaum jemand zur Beschwerdestelle. Leider – viele Beschäftigte halten aus, werden krank oder suchen sich eine neue Stelle. Als Betriebsrat sind Sie näher an den Kolleginnen und Kollegen dran als der Arbeitgeber. Sie kennen die Arbeitsbedingungen vor Ort und wissen, wie der Umgangston ist. Nutzen Sie die folgende Checkliste, um Ihre Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema zu schärfen. Sie unterstützt Sie dabei, potenzielle Risikofaktoren und Anzeichen für sexuelle Belästigung im Betrieb zu erkennen – und besonders gefährdete Beschäftigtengruppen frühzeitig wahrzunehmen.
Auch Männer erleben sexuelle Belästigung, und häufig wird ihnen nicht geglaubt
Sexuelle Belästigung betrifft zwar überwiegend Frauen, aber auch Männer und nicht binäre Personen (die sich weder als Mann noch als Frau fühlen) können Opfer sein. Studien zeigen, dass Frauen häufiger betroffen sind, doch Männer erleben ebenfalls sexuelle Belästigung – oft wird dies jedoch weniger berichtet oder gesellschaftlich weniger ernst genommen.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Risiko für sexuelle Belästigungen einschätzen
  • Übersicht: Maßnahmen bei bestätigter sexueller Belästigung
  • Übersicht: Sexuelle Belästigung unterbinden