Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Betriebsräte 18.11.2024

Nr. 12 | Dezember 2024

ARBEITSSICHERHEIT: Sicherheitskultur: Gehen Sie die nächsten Schritte auf der „Sicherheitsleiter“

„Safety first“: Sorgt Ihr Arbeitgeber für ausreichend Sicherheit bei der Instandhaltung von Maschinen?

Hält sich Ihr Arbeitgeber an die neue ASR A6 „Bildschirmarbeitsplatz“?

SCHWERPUNKTTHEMA: Suchtprävention: Ein halbes Jahr nach der Teillegalisierung von Cannabis – so treffen Sie die richtigen Maßnahmen

RECHT & URTEILE: Diese Grundlagen zum Betriebssport sollten Sie als Betriebsrat kennen

GESUNDHEITSMANAGEMENT: Karpaltunnelsyndrom und seine Auswirkungen am Arbeitsplatz: Das können Sie als Betriebsrat tun

Selfcare: Warum Sie als Betriebsrat (und Ihre Kollegen) mehr Selbstfürsorge betreiben sollten

IMPULS DES MONATS: Gesundheitsförderung: Checkliste für Ihre BGM-Jahresplanung 2025

LESERFRAGE: „Warum fallen psychische Erkrankungen eigentlich nicht unter den Versicherungsschutz der BG?“

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Gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die nächsten Schritte auf der „Sicherheitsleiter“
Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein gemeinsames Ziel von Ihnen als Betriebsrat, Ihrem Arbeitgeber, allen sonstigen Akteuren und natürlich Ihren Kollegen. Doch Sicherheit bedeutet mehr als nur die Einhaltung technischer Vorschriften – es geht auch um das Verhalten und die Kultur im Unternehmen. Der verhaltensbasierte Arbeitsschutz nach dem Modell der Safety Culture Ladder (SCL) setzt genau hier an. Erfahren Sie als Betriebsrat mehr über SCL und was sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber hierfür tun können.
Sorgt Ihr Arbeitgeber für ausreichend Sicherheit bei der Instandhaltung von Maschinen?
Damit Maschinen lange reibungslos laufen, lässt Ihr Arbeitgeber sie regelmäßig warten und instand halten. Das ist wichtig für die Sicherheit im Arbeitsalltag. Allerdings besteht bei Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen eine höhere Gefährdung als im Normalbetrieb. Unfallrisiken entstehen z. B. durch Lageveränderungen beweglicher Maschinenteile oder durch unbeabsichtigtes Betätigen von Steuerungseinrichtungen. Ihr Arbeitgeber muss auch in solchen Situationen ausreichend für Sicherheit sorgen. Überprüfen Sie als Betriebsrat, ob er seinen Aufgaben hier nachkommt.
Bildschirmarbeit: Die neue ASR A6 gibt konkrete Vorgaben, die Ihr Arbeitgeber umsetzen muss
Seit dem 1. Juli 2024 gibt es eine eigene Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) zur Bildschirmarbeit. Bisher befanden sich die Vorgaben dazu im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dies war notwendig, denn die Vorgaben in der ArbStättV griffen noch auf die Bildschirmarbeitsplatzverordnung aus dem Jahre 1996 zurück. Eine Zeit, die noch sehr wenig digitalisiert war. Die ASR A6 wird nun sehr konkret, was z. B. die Bildschirmgeräte betrifft. Jetzt ist die Frage, ob Ihr Arbeitgeber diese Vorgaben auch schon umsetzt.
Hat Ihr Arbeitgeber die richtigen Ansätze im Umgang mit Cannabis gefunden?
Seit dem 1. April 2024 ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft, was neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement mit sich bringt. Denn der Konsum von Cannabis kann die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und birgt das Risiko einer Abhängigkeit. Wie geht Ihr Arbeitgeber mit diesen Risiken um? Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, Ihr Mitbestimmungsrecht im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu nutzen und gezielte Maßnahmen vorzuschlagen, um einen sicheren Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Diese Grundlagen zum Betriebssport sollten Sie als Betriebsrat kennen
Dass sportliche Betätigung für die Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen wichtig ist, hat sich inzwischen sowohl bei Betriebsräten als auch bei Arbeitgebern herumgesprochen. Mitarbeiter profitieren davon, weil sie fitter und beweglicher sind und der Gesundheitszustand sich insgesamt verbessert. Arbeitgeber profitieren von sportlichen Betätigungen der Mitarbeiter durch eine Reduzierung des Krankenstands. Daher gibt es in vielen Unternehmen inzwischen Aktivitäten zum Betriebssport. Allerdings ist auch der sinnvolle Betriebssport nicht frei von rechtlichen Hürden, über die Sie als Betriebsrat informiert sein sollten.
Karpaltunnelsyndrom und seine Auswirkungen am Arbeitsplatz: Das können Sie als Betriebsrat tun
Ob an einem klassischen Arbeitsplatz im Büro oder an einem Montageplatz in der Produktion: Das Karpaltunnelsyndrom (KTS) hat inzwischen einen festen Platz in der Liste der Erkrankungen, die besonders am Arbeitsplatz eine erhebliche Auswirkung für die betroffenen Kollegen haben. Dazu gehören Schmerzen, Taubheitsgefühl und Schwäche in der Hand und in den Fingern. Erfahren Sie als Betriebsrat mehr über das KTS und welche Empfehlungen der DGUV Sie in Ihrem Betrieb umsetzen können.
Warum Sie als Betriebsrat (und Ihre Kollegen) mehr Selbstfürsorge betreiben sollten
„Nur wer gut für sich sorgt, kann auch sein Bestes geben.“ Diesen Satz haben Sie sicherlich schon gehört. Gerade für Sie in Ihrer Rolle als Betriebsrat ist er besonders zutreffend. Sie tragen große Verantwortung, sind in viele Projekte involviert und oft als Vermittler zwischen unterschiedlichen Interessen gefragt. Doch wie gut sorgen Sie dabei auch für sich selbst? In diesem Artikel finden Sie wertvolle Impulse, wie Sie als Betriebsrat Selbstfürsorge betreiben können – auch in einer stressigen und turbulenten Zeit.
Jahresplanung 2025 im BGM: eine Checkliste für Sie als Betriebsrat
Gestalten Sie als Betriebsrat das BGM in Ihrem Betrieb aktiv mit? Schließlich muss das BGM nicht nur die Interessen der Kollegen vertreten, sondern gleichzeitig dazu beitragen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit langfristig zu fördern. Eine gute Jahresplanung für 2025 bietet die Chance, Maßnahmen gezielt zu gestalten. Sprechen Sie mit Ihrem BGM-Team über eine solche Jahresplanung und nutzen Sie die nachfolgende Checkliste, um vorbereitet in das Jahr 2025 zu starten.
„Warum fallen psychische Erkrankungen nicht unter den Versicherungsschutz der BG?“
Frage: Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und wir alle arbeiten hauptsächlich an einem Büroarbeitsplatz. Daher haben wir als Betriebsrat nur ganz selten mit dem Thema Berufskrankheiten zu tun. Allerdings haben wir doch eine vergleichsweise hohe Anzahl an Kollegen, die immer wieder oder auch länger wegen einer psychischen Erkrankung ausfallen. Oftmals ist die Versorgung durch die Krankenkasse und mit einem Therapieplatz langwierig. Daher kam bei uns die Frage auf, warum psychische Erkrankungen nicht als Berufskrankheit gelten

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Sicherheit
  • Übersicht: Bildschirmarbeit
  • Übersicht: Maßnahmen betriebliche Suchtprävention
  • Übersicht: Selbstfürsorge Übungen
  • Checkliste: Jahresplanung BGM