Die DGUV-Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ wurde 2011 eingeführt. Sie regelt, wie Ihr Arbeitgeber den Arbeitsschutz durch den Einsatz von Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit organisieren muss, und stellt damit eine der zentralen Vorschriften im betrieblichen Arbeitsschutz dar. Aufgrund der vielen Veränderungen durch Digitalisierung, hybride Arbeitsformen und psychische Belastungen wurde die DGUV V2 angepasst und tritt seit dem 1.4.2025 schrittweise in Kraft. Sie schafft mehr Handlungsspielräume, modernisiert die Betreuungssystematik und sorgt für mehr Nachvollziehbarkeit – wichtig für die betriebliche Umsetzung.
