Betriebsratswahl 2026 - Wahlergebnis und erste Schritte

Wie der Betriebsrat organisiert ist

Im BetrVG finden Sie unter der Überschrift „Geschäftsführung des Betriebsrats“ (§§ 26 bis 41 BetrVG) alles Wichtige zur internen Organisation Ihres Gremiums. Hier sind unter anderem Ihre Befugnisse als Betriebsratsvorsitzender geregelt und wann ein Betriebsausschuss gewählt werden muss. Zudem erfahren Sie, wann Sie Ausschüsse einsetzen können und wie Sie Beschlüsse richtig fassen. Ich habe mich im Folgenden auf die für Sie wichtigsten Aspekte zu Beginn einer neuen Amtszeit fokussiert.

ADIUVA

18.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Vorsitzender des Betriebsrats (§ 26 BetrVG)

In § 26 BetrVG ist nicht nur die Wahl des Betriebsrats und der Stellvertreter geregelt. Es ist vielmehr auch klargestellt, dass der Vorsitzende bzw. im Fall von dessen Verhinderung sein Stellvertreter den Betriebsrat nach außen hin vertritt. Das heißt: Er ist derjenige, der dem Arbeitgeber etwaige Entscheidungen und Beschlüsse mitteilt. Zudem ist er der alleinige Vertreter des Betriebsrats vor Gericht, z. B. in Beschlussverfahren. Er ist Empfänger der Erklärungen, die gegenüber Ihrem Gremium abgegeben werden müssen.

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