Mitarbeiter meldet Fehlverhalten
Der Fall: Ein parlamentarischer Assistent hatte das Fehlverhalten seines Vorgesetzten, eines EU-Abgeordneten, gemeldet. Konkret beschwerte er sich über Mobbing-Verhaltensweisen und finanzielle Unregelmäßigkeiten, die sich auf den Abgeordneten bezogen. Sein Chef reagierte umgehend, als er davon erfuhr. Er sorgte dafür, dass der Arbeitnehmer einem anderen Abgeordneten zugewiesen, also letztlich versetzt wurde. Nach angeblichen Vergeltungsmaßnahmen wurde der Assistent allerdings anschließend von seiner Aufgabe freigestellt. Zudem wurde sein befristeter Vertrag, der Basis des Beschäftigungsverhältnisses war, nicht verlängert.
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