Aktuelle Rechtsprechung

Whistleblower aus EU-Parlament erhält Entschädigung

Mitarbeitern, die Zustände im Betrieb oder Vorgehensweisen von Vorgesetzten monieren, ist in den vergangenen Jahren ein anderes Gewicht beigemessen worden als früher. Ihnen als Betriebsrat ermöglicht das, Kollegen, die als Hinweisgeber agieren, besser zu schützen. Das bestätigt auch eine aktuelle Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (11.9.2024, Rs. T-793/22).

Friederike Becker-Lerchner

25.10.2024 · 2 Min Lesezeit

Mitarbeiter meldet Fehlverhalten

Der Fall: Ein parlamentarischer Assistent hatte das Fehlverhalten seines Vorgesetzten, eines EU-Abgeordneten, gemeldet. Konkret beschwerte er sich über Mobbing-Verhaltensweisen und finanzielle Unregelmäßigkeiten, die sich auf den Abgeordneten bezogen. Sein Chef reagierte umgehend, als er davon erfuhr. Er sorgte dafür, dass der Arbeitnehmer einem anderen Abgeordneten zugewiesen, also letztlich versetzt wurde. Nach angeblichen Vergeltungsmaßnahmen wurde der Assistent allerdings anschließend von seiner Aufgabe freigestellt. Zudem wurde sein befristeter Vertrag, der Basis des Beschäftigungsverhältnisses war, nicht verlängert.

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