Antwort: Maßgeblich sind Verkehrsmittel, Uhrzeit und Anweisungen
Die Teilnahme an einer Fortbildung ist als Dienstreise zu bewerten und richtet sich nach den entsprechenden Regelungen. Die Beurteilung von Dienstreisezeiten sowie deren Vergütung sind häufiger Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Vergütung von Dienstreisen ist deshalb oft Gegenstand von Arbeitsverträgen. Zudem finden sich Regelungen in Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen. Sie bzw. die betroffene Kollegin sollten deshalb zunächst prüfen, ob insoweit gesetzliche oder vertragliche Regelungen bestehen, die anwendbar sind. Sollte das der Fall sein, richtet sich die Beurteilung im Zweifel danach.
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