Ihre Fragen aus der Praxis

Was zählt zur Arbeitszeit?

Frage: Eine Kollegin, die in Teilzeit tätig ist, hat eine mehrtägige Fortbildung besucht. Das Seminar fand an einem 100 km von ihrem Wohnort entfernten Ort statt. Da das ursprünglich von ihr gebuchte Hotel kurz vor Beginn der Veranstaltung ihre Buchung stornierte, ist sie mehrere Tage täglich zum Fortbildungsort gependelt. Die Fahr- und Schulungszeit zusammen haben ihre Arbeitszeit überschritten. Unser Arbeitgeber will nun allerdings die Fahrzeit nicht als Arbeitszeit anerkennen. Ist das rechtmäßig?

Friederike Becker-Lerchner

25.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Maßgeblich sind Verkehrsmittel, Uhrzeit und Anweisungen

Die Teilnahme an einer Fortbildung ist als Dienstreise zu bewerten und richtet sich nach den entsprechenden Regelungen. Die Beurteilung von Dienstreisezeiten sowie deren Vergütung sind häufiger Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Vergütung von Dienstreisen ist deshalb oft Gegenstand von Arbeitsverträgen. Zudem finden sich Regelungen in Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträgen. Sie bzw. die betroffene Kollegin sollten deshalb zunächst prüfen, ob insoweit gesetzliche oder vertragliche Regelungen bestehen, die anwendbar sind. Sollte das der Fall sein, richtet sich die Beurteilung im Zweifel danach.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
  • unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber